Mobilfunkbranche verabschiedet Verhaltenskodex für Mehrwertdienste

Vertrauen der Verbraucher in neue Services soll gestärkt werden

Um das Vertrauen der Verbraucher in neue Services zu stärken, hat die Mobilfunkbranche einen Verhaltenskodex für Mehrwertdienste aufgestellt. Als freiwillige Selbstverpflichtung legt er branchenweite Richtlinien für das Angebot von Mehrwertdiensten per SMS, MMS oder Online-Angebot fest.

Die Initiative der Mobilfunkbranche soll für Preis- und Angebotstransparenz sorgen. Mobilfunkanbieter, Diensteanbieter, Inhalteanbieter und Mediatoren haben den Code of Conduct gemeinsam erarbeitet.

Als Treuhänder überwacht Prof. Dr. Jo Groebel die Einhaltung der freiwilligen Selbstverpflichtung. Er überprüft die Angebote der teilnehmenden Unternehmen und streicht Unternehmen, die den Kodex nicht einhalten, aus der Liste der Parteien.

Für alle Premium-Services haben die Unternehmen im Verhaltenskodex einheitliche Grundregeln eingeführt. Es steht den Unternehmen frei, darüber hinausgehende Anforderungen an Mehrwertdienste aufzustellen. Die Regeln sorgen für Kostentransparenz, vereinheitlichen die Bestellung und Kündigung von Abonnements und weisen den Kunden darauf hin, wenn die Kosten für ein Abo einen bestimmten Wert überschritten haben. Unter anderem verpflichten sich die Teilnehmer zur Einhaltung der folgenden Regeln:

  • Handshake-Verfahren für Abo-Services:
  • Nach der Anforderung eines Abonnements wird der Kunde durch eine SMS aufgefordert, den Vertragsabschluss zu bestätigen. Diese SMS enthält Angaben zum Preis und zum Anbieter. Erst mit der Bestätigung kommt ein Vertrag zustande.

  • Einheitliche Keywords für SMS-/MMS-Abos:
  • Dienste können einheitlich gestartet und beendet werden. Beispielsweise startet ein Kunde mit START, GO, JA und OK einen Abo-Dienst, mit STOP beendet er ihn wieder.

  • Welcome SMS/MMS für Chat-Dienste:
  • Anbieter von Chat-Diensten verpflichten sich, eine Welcome-Nachricht zu verschicken, die den Namen des Inhalteanbieters, eine Leistungsbeschreibung sowie den Preis einer SMS oder MMS enthält. Nutzt ein Kunde den Chat sieben Tage lang nicht, muss der Anbieter erneut eine Welcome-Nachricht verschicken.

  • Preistransparenz:
  • Beim Angebot von Premium-SMS/MMS wird der Preis für die Leistung bis auf zwei Stellen nach dem Komma genau angegeben, ein Hinweis auf gegebenenfalls anfallende Transportkosten ist aufzunehmen und der Preis ist in unmittelbarer Nähe zur Kurzwahlnummer deutlich erkennbar anzugeben.

  • Leistungskündigung:
  • Der Mobilfunkkunde kann ein Abonnement jederzeit kündigen. Die Kündigung wird bei eventbasierten Abonnements sofort und bei Budgetabonnements zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums wirksam.

  • Kostenkontrolle:
  • Anbieter von Premium-SMS-/MMS-Diensten informieren über eine Bill-Warning-SMS, wenn innerhalb eines Kalendermonats bei Einzel- oder Chat-Diensten ein Betrag von über 50 Euro pro Dienst oder pro Inhalteanbieter und Rufnummer des Endkunden erreicht wird.

    Daneben gelten kundenschützende Regeln zur Anbieter- und Kostentransparenz bei der Bereitstellung von webbasierten Diensten. Bis spätestens 1. Oktober 2006 müssen die Unterzeichner diese Regeln umgesetzt haben.

    Zur Liste der Teilnehmer gehören neben den vier Netzbetreibern T-Mobile, Vodafone, O2 und E-Plus auch Debitel, Drillisch, Jamba, Mobilcom und Talkline. Bislang haben 28 Firmen unterzeichnet.

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2 Kommentare zu Mobilfunkbranche verabschiedet Verhaltenskodex für Mehrwertdienste

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  • Am 17. Januar 2007 um 11:52 von Gisela Bond

    Kostentransparenz – Mehrwertdienste
    Wir hatten einen Mobilfunkvertrag mit Talkline.
    2 Jahre lang wurde uns unbemerkt ein Posten in Rechnung gestellt mit "visionm. 2.XXX 1 SMS für 3 Euro.
    Dieser Posten ist uns erst aufgefallen, nachdem das Handy nicht mehr benutzt wurde und dieser Posten alleine weiter berechnet wurde.
    Erst nach mehrfacher Nachfrage wurde uns gesagt, dass es sich hier um einen von uns genutzten Mehrwertdienst von Vodafone handele.
    Nach dem Telefonat mit Vodafone wurde uns erklärt, es handele sich um einen Wetterdienst.
    Diesen Dienst haben wir jedoch weder bestellt noch erhalten.
    Trotz unserer Reklamation berechnete Talkline weiter und buchte sogar den reklamierten Betrag von unserem Konto ab.
    Nach unserer Rückbuchung sind nun aus dem geforderten Betrag von 20,96 Euro durch Berechnung von Rücklastschriftgebühren und Mahngebühren 92,80 Euro entstanden, die Talkline von uns fordert, obwohl sie die Kühnheit hatten, den reklamierte Betrag weiter abzubuchen.
    Die Schuld für den berechneten Mehrwertdienst wälzen sie weiter auf Vodafone ab.
    Wie kann man hier einerseits von Kostentransparenz (wer vermutet unter visionm. 2.XXX ein Wetterdienst von Vodafone???)und anderseits von Kundenfreundlichkeit sprechen?

  • Am 5. Juli 2006 um 9:02 von Der Skeptiker

    HAHAHA
    Habe gerade meinen Vodafone Vertrag gekündigt, da man mich im Ausland mit Datenverbindungen abgezockt hat.

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