Gericht: Provider nicht für Film-Flop verantwortlich

Unter Spam-Verdacht stehender Produzent wollte zwei Millionen Dollar Schadensersatz, da er seine E-Mails nicht abrufen konnte

Ein US-Berufungsgericht hat entschieden, dass die im August 1997 erfolgte Sperrung eines Kunden unter Spam-Verdacht durch den Provider Earthlink rechtmäßig war. Der Verdacht hat sich später nicht bestätigt.

Der betroffene Filmemacher Peter Hall hat den ISP im Jahr 1998 auf zwei Millionen Dollar Schadensersatz verklagt, da die fehlende Möglichkeit, während der einwöchigen Sperrfrist E-Mails abzurufen, dazu beigetragen haben soll, dass sein Low Budget-Film „Delinquent“ zum Flop wurde. Dazu kommt, dass der Provider die E-Mails während dieser Zeit zwischengespeichert und nicht als unzustellbar zurückgewiesen hat. So mussten die Absender davon ausgehen, dass Hall die Nachrichten auch erhalten hat.

Seine Forderungen konnte Hall bereits im Dezember 2003 vor einem Bezirksgericht nicht durchsetzen. Zudem wurden verschiedene Anschuldigungen gegen Earthlink zurückgewiesen, darunter Vertragsbruch und üble Nachrede. Das Berufungsgericht hat dieses Urteil jetzt bestätigt.

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