Neue Runde in Filesharing-Prozess

Klage gegen Grokster und Morpheus geht in Revision

Am Dienstag finden in Pasadena, Kalifornien, die ersten Anhörungen zur Revision des Prozesses gegen Streamcast Networks und Grokster statt. Die Hersteller der Filesharing-Tools Morpheus und Grokster hatten im April in erster Instanz Recht bekommen. Streamcast, der Firma hinter Morpheus, und Grokster war von Verbänden der US-amerikanischen Musik- und Filmindustrie vorgeworfen worden, dass die Programme vor allem zum Tausch von Raubkopien dienen würden.

Richter Stephen Wilson befand jedoch: „Die Angeklagten vertreiben und pflegen Software, die von den Anwendern sowohl zu legalen wie illegalen Zwecken eingesetzt werden kann und auch so eingesetzt wird. Grokster und Streamcast unterscheiden sich nicht wesentlich von Unternehmen, die Videorecorder oder Fotokopierer herstellen, die ebenfalls zur Verletzung von Urheberrechten eingesetzt werden können, was auch geschieht.“ Bei diesem Vergleich nahm Richter Wilson Bezug auf frühere Prozesse, mit denen Hollywood in den Achtziger Jahren die Verbreitung von Viderecordern verhindern wollte. Die Studios und Plattenfirmen argumentieren in der Revision jedoch, dass dieser Vergleich nicht zutreffe, da die Hersteller von P2P-Software genau wüssten, dass Ihre Software vornehmlich für illegale Zwecke benutzt würde.

Die Kläger im aktuellen Prozess hatten zunächst gehofft, Grokster und Morpheus so einfach los zu werden wie weiland Napster. Dieser erste populäre P2P-Client war jedoch auf einen von Napster betriebenen, zentralen Index-Server angewiesen – das ist bei heutigen Filesharing-Clients nicht der Fall und macht die rechtliche Beurteilung schwierig. Die User, und nicht die Firmen, betreiben das gesamte Netzwerk.

Streamcast-Chef Michael Weiss hebt den Prozess sogar noch auf eine ganz andere Ebene: „Es geht hier nicht ums Raubkopieren, sondern darum, wer technische Innovation kontrollieren kann. Die Unterhaltungsindustrie hat auch schon bisher nicht bewiesen, dass sie erkennen kann, welche Technologie sich durchsetzen wird.“ Es wird erwartet, dass mit dem laufenden Verfahren auch endgültig entschieden wird, ob Technologie-Firmen für den illegalen Einsatz ihrer Produkte verantwortlich gemacht werden können – das wirkt dann tatsächlich weit über die P2P-Szene hinaus.

Die Filmbranche denkt dagegen erst einmal ans Kleingeld. David Kendall, Anwalt der „Motion Picture Association of America“ sagte: „Wir glauben, dass Grokster und Streamcast genau wie Napster arbeiten und damit auch unter das Urteil gegen Napster von vor drei Jahren fallen. Sie haben jedoch etwas, das Napster nicht hatte, und das ist ein gutes Geschäftsmodell. Sie machen Millionen von Dollar mit Inhalten, die ihnen nicht gehören.“

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1 Kommentar zu Neue Runde in Filesharing-Prozess

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  • Am 16. April 2004 um 18:38 von Maxxy07

    Alles geht
    Ist doch legal über FM über Satelit,Musik
    In Wav,Ogg-Vorbis,Mp3,auf festplatte zu speichern und über Stromnetz mit dem Nachbar zu tauschen wenn er einen anderen Sender aufnimmt.Die Dat Bänder,Cassetten,CD-RW sind ja sowieso teurerer für Gema,oder Sacam,??

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