Gericht verbietet neue AktivPlus-Tarife der Telekom

Die Genehmigung durch die Bonner Regulierungsbehörde wird durch den Beschluss ausgesetzt

Die Deutsche Telekom darf zwei jüngst eingeführte Sondertarife bis auf weiteres nicht anbieten. Wie das Verwaltungsgericht Köln mitteilte, verstoßen die neue Variante des Optionstarifs AktivPlus xxl und der Tarif AktivPlus basis calltime 120 gegen das Telekommunikationsgesetz. Gegen die Anfang Oktober gestarteten Angebote hatten Konkurrenten geklagt.

Die Genehmigung der Tarife durch die Bonner Regulierungsbehörde wird durch den Gerichtsbeschluss ausgesetzt. Gegen die insgesamt drei Entscheidungen der Kölner Richter ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. Die neue Variante von „AktivPlus xxl“ ermöglicht es Telekom-Kunden, gegen einen Aufpreis von netto 3,58 Euro an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen kostenlos City- und Deutschlandtelefonate zu führen.

Beim Tarif „Aktiv Plus basis calltime 120“ bekommen Kunden gegen einen Aufpreis von netto 1,47 Euro pro Monat 120 Freiminuten für City- und Deutschlandverbindungen. Nach Auffassung des Gerichts liegen in diesen Tarifen unzulässige Preisabschläge, „weil sie bei einer realistischen Ausnutzung die sonst von der Regulierungsbehörde angenommenen Verbindungskosten bei weitem unterschreiten“. Darin liege eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter, für die ein sachlich gerechtfertigter Grund nicht gegeben sei.

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Neueste Kommentare 

6 Kommentare zu Gericht verbietet neue AktivPlus-Tarife der Telekom

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  • Am 18. Dezember 2003 um 20:37 von S. DSigg

    Verbotene Tarife …
    Gerichte und Konkurrenz sind wohl erst zufrieden, wenn die in den Schwitzkasten genommene Telekom von einer ausländischen Firma geschluckt ist. Weiter so !

  • Am 18. Dezember 2003 um 12:13 von Jack

    Schallende Ohrfeige für die Regulierungsbehörde
    Prüft denn dort niemand die Anträge darauf, dass das TKG (und andere Vorschriften/Gesetze) eingehalten werden?
    Peinlich, peinlich!

  • Am 17. Dezember 2003 um 13:36 von Torsten Muders

    Beschwerde gg.Deutsche Telekom
    Hallo
    Ich finde es echt bescheuert das es immer wieder Leute gibt die was gegen der Deutschen Telekom unternehmen wollen wenn Sie etwas gutes für den Privat-Kunden bereitstellen.Ich finde xxl und Calltime 120 gut um meine Telefonkosten zu senken.Die Mitbewerber sind doch nur Neidisch das dehnen nicht was Gutes eingefallen ist.Wir haben ja eh kein Geld mehr,seid dem scheiß Euro müssen alle Sparen.Die Reichen werden immer Reicher und die Armen immer Ärmer.
    Was ist den mit den Auto-Herstellern und den Providern (T-online Aol)die Bieten auch unterschiedliche Tarife für Flat und Internet an.Wenn dann sollte man auch da es unterbinden.Aber immer auf die Telekom immer drauf.
    T.M

  • Am 17. Dezember 2003 um 12:21 von Kenzo

    Artikel: Gericht verbietet neue AktivPlus-Tarife der Telekom
    Das Verbot bzw. der Stop der Vermarktung der neuen Tarife ist völlig gerechtfertigt, da die Tarife gegen die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes verstoßen. Die entstehenden Kosten für die Telefonverbindung werden durch die Aufpreise für die neuen Bündelangebote nicht abgedeckt. Mit dem Optionsangebot hat der EX-Monopolist erneut den Versuch unternommen, den Wettbewerb massiv zu behindern. Meiner Meinung wird in diesem Fall der Wettbewerb eindeutig ausgespielt, was in vereinzelten Fällen dazu führen kann das regionale Festnetzanbieter wettbewerbsunfähig werden und die Exsistenz der Unternehmen gefährdet wird.

  • Am 17. Dezember 2003 um 12:11 von Hans-Jürgen Gottschau

    XXL – TARIFE
    …und wer verklagt ARCOR ? Da gibt es nämlich ein Angebot, bei dem man am Sonnabend und Sonntag umsonst telefonieren und u m s o n s t s u r f e n kann !
    Typisch Neid !
    Freundliche Grüsse

  • Am 17. Dezember 2003 um 9:12 von Ajsa

    Gericht verbietet neue AktivPlus-Tarife der Telekom
    Hallo?! Das Gericht verbietet der Telekom ihre eigenen Angebote zu erstellen?! Wenn andere Anbieter da dann mithalte möchten, sollen diese Firmen doch auch einfach solche Angebote erstellen. Das nenne ich dann Wettbewerbsfähig und nicht per Beschluss einem Konkurenten das Handwerkt praktisch legen…

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