DeCSS: Kein Recht auf freie Meinungsäußerung

Aber ein Ende des Rechtsstreits ist nicht abzusehen

Der oberste kalifornische Gerichtshof hat gestern entschieden, dass eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung der DVD-Cracking-Software DeCSS rechtmäßig ist. Zwar müsse in der weiteren juristischen Behandlung des Falls stets das Recht auf freie Meinungsäußerung berücksichtigt werden, in diesem Falle wiege jedoch das Interesse des Klägers, der DVD Copy Control Association (DVD CCA) schwerer.

Damit überstimmte der Gerichtshof ein niedrigeres Gericht, dass die Veröffentlichung der Software als freie Meinungsäußerung wertete und die von DVD CCA beantrage Verfügung für ungültig erklärte. Damit ist der Weg offen für eine neue Runde im nunmehr über drei Jahre andauernden Streit um DeCSS.

Erstmals hatten die Filmstudios in Hollywood 1999 Klage eingereicht. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) übernahm daraufhin die Verteidigung der Die Hacker-Publikation 2600.org, die das Tool zum Download angeboten hatte. Im November 2001 hatte das Gericht der Site 2600.org beziehungsweise ihrem Redakteur Eric Corley verboten, einen Link auf DeCSS zu legen. Damit bestätigte der Richter ein Urteil vom Herbst vergangenen Jahres durch Richter Lewis Kaplan. In der Folge wurden mehrere Gerichtsinstanzen durchschritten (ZDNet berichtete laufend).

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