Telekom mit Antrag auf höhere Zuschläge bei Call-by-Call gescheitert

Damit bleibt es bei einen Aufschlag von 0,4 Cent pro Minute ab dem 1. Juli

Die Deutsche Telekom ist mit dem Versuch gescheitert, von Call-by-Call-Anbietern deutlich höhere Preise für die Nutzung von Leitungen im Ortsnetz zu verlangen. Wie die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post am Montag auf Anfrage mitteilte, wurde ein Antrag auf einen Zuschlag von 3,5 Cent pro Minute rückwirkend zum 25. April abgelehnt. Damit bleibt es bei der bisherigen Entscheidung, dass die Telekom ab dem 1. Juli einen Aufschlag von 0,4 Cent pro Minute verlangen darf.

„Wir bedauern die Entscheidung und werden den Beschluss intern prüfen“, sagte ein Telekom-Sprecher. Hintergrund für den Aufschlag ist eine Klausel im Telekommunikationsgesetz, die Call-by-Call-Anbieter verpflichtet, sich angemessen an den Kosten für die Infrastruktur zu beteiligen. Die Telekom hatte im Februar zunächst eine Gebühr von zwei Mal 0,3 Cent beantragt. Dabei sollte sich der Aufschlag nicht nur auf Ortsgespräche, sondern auch auf Internet-, Fern- und Auslandsverbindungen beziehen. Die Regulierungsbehörde lehnte dies ab und erlaubte dem Unternehmen lediglich, ab dem 1. Juli bei Ortsgesprächen 0,4 Cent pro Minute zu verlangen.

Zu diesem Zeitpunkt hatte die Telekom aber bereits einen weiteren Antrag gestellt, in dem sie forderte, den Geltungszeitraum auf den Start von Call-by-Call im Ortsnetz am 25. April vorzuziehen. Gleichzeitig stellte sie eine neue Forderung nur für den Bereich Ortsgespräche in Höhe von 3,5 Cent. Für die anderen Bereiche wurden keine Zuschläge mehr beantragt. Nach Angaben der Telekom hatte sich schon vor der Regulierer-Entscheidung in Anhörungen herauskristallisiert, dass das Unternehmen „einen Antrag stellen müsste, der sich ausschließlich auf die Zuführung für Ortsgespräche bezieht“. Dies habe das Unternehmen dann getan.

Die nun gültigen 0,4 Cent pro Minute gelten zunächst bis zum 30. November. Sie werden maximal bis zu einer Gesamthöhe von 1,40 Euro pro Monat und Analoganschluss erhoben. Danach fällt keine Zusatzgebühr mehr an.

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