Anwälte erwarten neue Klagewelle von T-Aktionären

Tausende Anleger hoffen auf Vorteile durch BGH-Urteil

Einen Tag nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Gunsten klagewilliger T-Aktionäre stehen bei den beteiligten Anwälten die Telefone nicht mehr still. Die Wiesbadener Kanzlei Doerr Kühn Plück & Thoeren bereite inzwischen Klageschriften für weitere 3100 Kläger vor, sagte Anwalt Ralf Plück dem Berliner „Tagesspiegel“ (Freitagsausgabe). Die Kanzlei hatte bereits am 12. Mai Klagen von 1500 Telekom- Aktionären beim Landgericht Frankfurt (Main) eingereicht. „Bis Montag werden es insgesamt mehr als 5000 Kläger sein“, erwarte Plück.

Die Aktionäre werfen der Telekom vor, im Verkaufsprospekt zum dritten Börsengang Risiken verschwiegen und Immobilien zu hoch bewertet zu haben. Ausgelöst hat die neue Klagewelle offenbar ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch. Der BGH entschied, dass Rechtsschutzversicherer die Kosten für Prospekthaftungsklagen von Telekom-Aktionären übernehmen müssen. „Die Mandanten rennen den Versicherern die Bude ein“, sagte Plück der Zeitung. Zudem hatte das Landgericht Frankfurt überraschend einem geprellten Aktionär des Telematik-Unternehmens Comroad 7500 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Die Zeit wird knapp: Am Montag läuft die Verjährungsfrist für die Anleger aus, die im Jahr 2000 T-Aktien im Rahmen der dritten Tranche gekauft haben.

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