Regierung verabschiedet Dialer-Gesetz

Kabinett hat neue Verordnung gegen 0190er-Wahn heute gebilligt

Verbraucher werden vor dem Betrug mit umstrittenen 0190er-Nummern künftig besser geschützt. Das Kabinett billigte am Mittwoch eine entsprechende Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums, die damit in Kürze in Kraft treten kann. Damit müssen auf der Telefonrechnung hinter 0190er-Nummern die Anbieter mit voller Anschrift und Service-Hotline genannt werden.

Bisher operierten viele unseriöse Unternehmen verdeckt. Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche von Verbrauchern liefen damit oft ins Leere. Bei der Verwendung von 0190er-Nummern können Hunderte Euro an Kosten entstehen, ohne dass der Kunde davon weiß.

Auch die Netzbetreiber wie die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) werden nun stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen bei gesicherter Kenntnis eines Missbrauchs die entsprechende Nummer sperren. Auf der Telefonrechnung taucht zudem künftig ein Hinweis auf, dass der Kunde bei strittingen Beträgen Einspruch erheben kann. Gleichzeitig sollen Bürger und Unternehmen auch vor der verdeckten Überspielung so genannter Dialer-Programme auf den Computer geschützt werden.

Diese können unbemerkt vom Benutzer den gesamten Internet-Betrieb übernehmen, der dann über eine teuere 0190er-Nummer abgewickelt wird. Mit der beschlossenen Änderung der Kundenschutzverordnung für den Telekommunikationsbereich würden nicht nur die Verbraucher besser geschützt, erklärte Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos). Auch seriöse Unternehmen, die 0190er-Dienste anböten, müssten nicht mehr befürchten, durch Schwarze Schafe in Mitleidenschaft gezogen zu werden.

Auch hinter harmlos wirkenden SMS-Nachrichten wie „Herzlichen Glückwunsch! Sie haben eine Reise gewonnen“ oder ähnlichen Botschaften per E-Mail verbergen sich nach Expertenangaben oft teure 0190er-Nummern, mit denen Betrüger den Verbrauchern bei deren Rückruf Geld aus der Tasche ziehen. Besonders tückisch sind die Vorwahlen 01900, 0192 und 0193: Hier kann der Anbieter den Tarif frei wählen.

ZDNet bietet in einem Download-Special zum Thema Dialer die wichtigsten Tools an. Darüber hinaus warnt ZDNet vor den neusten Maschen der Anbieter und hat die wichtigsten Nachrichten zu dem Thema in einem News-Report gesammelt.

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1 Kommentar zu Regierung verabschiedet Dialer-Gesetz

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  • Am 31. Juli 2002 um 23:49 von Matthias

    Augenwischerei im Wahlkampf
    1. Fehlt der Höchstsatz pro Minute.

    2. Fehlt der Hinweis das bei Streitigkeiten der Telko nicht das Recht hat die Leitung abzuklemmen.

    3. Die Beweisumkehr fehlt auch, das heißt ich muss noch immer beweisen, das ich hereingelegt wurde. Besser wäre der Anbieter muss nachweisen, das alles ordentlich zuging und geltendem Recht entspricht.

    4. Ist nicht geklärt, welcher Anbieter genannt werden muss. Der Telko wird lediglich seinen Vertragspartner nennen, mit dem er abrechnet, doch der rechnet wiederum mit jemanden ab der mit jemanden abrechnet….

    Dieses Gesetz ist Augenwischerei und nicht die Tinte wert mit dem es geschrieben wurde.

    (Siehe auch aktuelle CB und C´t)

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