Regierung verabschiedet Dialer-Gesetz

Künftig verbesserter Schutz vor 0190er-Programmen / Neuregelung gegen Faxwerbung / Änderungen liegen im ".pdf"-Format zum Abruf bereit

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch eine Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) beschlossen, um Verbraucher gegen illegale Dialer besser zu schützen. „Die Bundesregierung stärkt durch das heute beschlossene Maßnahmenpaket den Schutz der Verbraucher gegen Betrügereien, die mit den 0190er Nummern immer wieder passiert sind“, ist sich der parteilose Bundeswirtschaftsminister Werner Müller sicher.

Das Gesetz solle auch den zuverlässigen Unternehmern helfen, die ihre Dienstleistungen über 0190er Nummern anbieten. Es muss erst noch vom Bundesrat genehmigt werden. Die wesentlichen Änderungen sind als 16 KByte große „.pfd“-Datei im Web abrufbar.

Nach den neuen Vorschriften müssen alle Diensteanbieter, die Mehrwertdiensterufnummern an Endnutzer vergeben, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinweisen und bei Zuwiderhandlung die Nummer entziehen.

Im Interesse der Verbraucher können die Diensteanbieter jetzt Unternehmen, die sich wiederholt rechtswidrig verhalten, vom weiteren Angebot aussperren, so die Regierung.

Der rechnungsstellende Telefondienstanbieter muß den Kunden künftig ausdrücklich darauf hinweisen, dass er die Zahlung der mit der Rechnung geltend gemachten Forderungen Dritter verweigern kann. So kann sich der Verbraucher bei Betrugsfällen wie dem unbemerkten Aufschalten sogenannter Dialer-Programme wirksamer schützen.

Des weiteren verpflichtet die Verordnung die Telefondiensteanbieter in derTelefonrechnung die ladungsfähige Anschrift aller Dienstanbieter anzugeben, für die Forderungen geltend gemacht werden. So habe der Telefonkunde die Möglichkeit, sich mit seinen Einwendungen direkt an die entsprechenden Anbieter zu wenden, argumentiert die Regierung.

Parallel zu dieser Verordnungsänderung soll in das Unterlassungsklagegesetz eine Bestimmung aufgenommen werden, wonach Bürger und Unternehmen sich gegen unverlangt zugesendete Waren oder sonstige Dienstleistungen besser wehren können. Künftig soll es einen Auskunftsanspruch gegen den Post-, Telekommunikations-, Tele- oder Mediendiensteanbieter geben. Damit soll verhindert werden, dass sich rechtswidrig verhaltende Unternehmen hinter einer Postfachadresse, einer Faxnummer oder einer Internetadresse verstecken. Der Verbraucher soll in die Lage versetzt werden, seine Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

ZDNet bietet die neueste Version des Anti-Dialer-Tools YAW zum kostenlosen Download an. Darüber hinaus warnt ZDNet vor den jeweils neusten Maschen der Anbieter und hat die wichtigsten Nachrichten zu dem Thema in einem News-Report gesammelt.

Kontakt:
Bundeswirtschaftsministerium, Tel.: 030/20149 (günstigsten Tarif anzeigen)

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2 Kommentare zu Regierung verabschiedet Dialer-Gesetz

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  • Am 5. Juni 2002 um 22:09 von m.leffers

    Dialer Gesetz
    Ich finde gut das die Leude die versuchen anderen mit illegalen Dialern das Geld aus der Tasche zu ziehen , jetzt einen Riegel vorgeschoben bekommen. Aus eigenen Recherchen weiss ich das meistens sowieso nur heisse Luft dahinter steckt.

  • Am 6. April 2004 um 9:16 von Andreas Conrad

    Faxwerbung
    Sehr geehrter Damen und Herren,
    sicherlich ist es richtig und auch sinnvoll unseriöse Werbung zu unterbinden. Aber was machen alle, gerade kleine – und mittelständige Unternehmen die eine völlig seriöse Werbung abliefern und natürlich zur Geschäftsanbahnung auch die eigene Adresse abliefern? Wir müssen uns neue Vertriebswege suchen, was in heutiger Zeit gerade passend kommt und einem Wirtschaftswachstum entgegenspricht, bzw. die Insolvenzrate auch noch erhöhen wird.
    Da sollte die Politik einen Mittelweg finden und eine Unterscheidung zwischen "seriös" und "unseriös" diffinieren.
    Mit freundlichen Grüßen
    Coma
    Andreas Conrad

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