Schüler darf Domain „michas-formel1-site.de“ behalten

Urteil: Formel 1-Weltmeister muss Kosten für Rechtsstreit um Fanseite zahlen

Michael Stanka, ein 18-jähriger Schüler aus der Nähe von Stuttgart, darf die Fansite „michas-formel1-site.de“ weiter betreiben. Das entschied am 25. Oktober das Landgericht Stuttgart. Die Kosten für den Rechsstreit muss der Ferrari-Pilot nach einer Entscheidung des Gerichts selbst tragen.

Mitte August hatte der Formel 1-Weltmeister Michael Schumacher für Furore gesorgt, als er durch seinen Anwalt Nils Harder die Domain abmahnen ließ. Durch diese Adresse, unter der der Schüler Stanka ein Portal rund um die Formel 1 betreibt, sah Schumacher seine Namensrechte durch den Teil „micha“ in der umstrittenen Domain verletzt.

Schuhmachers Anwalt hatte erklärt, dass die Werbebanner auf der Site außerdem den Eindruck erwecken würden, sein Mandant habe dieses Projekt autorisiert.

Die eigentliche Abmahnung hingegen wurde von Schumacher faktisch zurück genommen: mit Anwaltschreiben vom 05.09.2001 ließ er erklären, dass man „ohne Aufgabe von Rechtsstandpunkten, gleichwohl rechtsverbindlich“ nicht mehr auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bestehe.

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Neueste Kommentare 

3 Kommentare zu Schüler darf Domain „michas-formel1-site.de“ behalten

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  • Am 6. November 2001 um 9:59 von schadow

    scheiss abmahnungen…
    als ob dieser depp nicht schon genug geld hätte… aber nein, lieber noch leute abmahnen und steuern hier in der schweiz sparen (was zum kotzen ist: dieser depp soll doch abhauen!)

    wir normale schweizer-bürger zahlen uns dumm und dämlich an steuern, aber solch eine reiche, blöde und hässliche kröte hat steuererleichterungen, dass es nicht zum aushalten ist. da trifft wieder der name voll und ganz: SCHUMMEL-SCHUMI…

    wie gesagt, dieses lang-kinn soll doch abhauen und seine steuern anderweitig sparen…

  • Am 6. November 2001 um 8:43 von Tobias

    Schuhmacher der Steuerflüchtling
    Dieser Steuerflüchtling sollte sich lieber mal ruhig verhalten….

  • Am 6. November 2001 um 8:02 von Klaus-D. König

    bravo!!
    das war eine goldrichtige entscheidung. sonst müssten ja auch sites, die andere namensbestandteile (z. B. "Der_SCHUH_ des Manitou.de") abgemahnt werden. das ist nur ein gutes geschäft für diese "abmahnanwälte"

    kdk

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