Urteil: Telekom muss keine Großhandels-Flatrate anbieten

Eilbeschluss zu Gunsten des rosa Riesen / IOT kritisiert Richterspruch

Eine Großhandels-Flatrate muss die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) den Internet Service Providern vorerst nicht anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem gestern Vormittag veröffentlichten Eilbeschluss entschieden.

Nach Abschaffung der 79-Mark-Flatrate der Telekom-Tochter T-Online zum 1. März bestehe „jedenfalls heute kein Bedürfnis für eine sofortige Vollziehung“ einer Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, befanden die Richter.

Die Behörde hatte der Telekom im November 2000 die Einführung einer Großhandels-Flatrate für Internet-Provider auferlegt, die Telekom-Leitungen nutzen. Die Münsteraner Richter gaben damit einer Beschwerde der Telekom gegen einen gegenteiligen Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts vom Januar statt.

Hintergrund der Regtp-Anordnung war laut OVG die Auffassung der Bonner Regulierungsbehörde, für die Provider entstehe mit Blick auf die damals noch geltende T-Online-Flatrate eine „risikoreiche Preis-Kosten-Schere“: Die Provider müssten die Telekomleitungen zeitabhängig bezahlen, zugleich jedoch ihren Endkunden aus Wettbewerbsgründen eine Flatrate anbieten. Inzwischen hat T-Online die Flatrate, bei der für 79 Mark im Monat unbegrenzt im weltweiten Datennetz gesurft werden konnte, wieder gekippt (ZDNet berichtete).

Kritik am Urteil kam erwartungsgemäß von der Initiative „Internet ohne Taktung“: Die Telekom sollte weder ein Gericht noch eine Regulierungsbehörde nötig haben, die ihr sagt, was das Richtige für die Verbraucher sei, erklärte der Sprecher der Initiative, Philip Sudholt (ZDNet berichtet ausführlich). „Allein die Existenz unserer Initiative zeigt deutlich, dass Verbraucher die Möglichkeit haben wollen, ohne den „Gebührenticker“ der Deutschen Telekom für den Internetzugang alles erforschen zu können, was das Internet zu bieten hat.“

ZDNet berichtet in einem News Report zum Thema Flatrates über die neuesten Entwicklungen auf dem Flatrate-Markt und rechnet vor, für wen sich der Pauschaltarif lohnt. Das Flatrate-Forum bietet eine Diskussionsplattform zum Thema.

Kontakt:
Deutsche Telekom, Tel.: 0800/3300700

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2 Kommentare zu Urteil: Telekom muss keine Großhandels-Flatrate anbieten

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  • Am 16. September 2001 um 9:14 von Petra

    Fred Umzug und Flat
    Also sorry ich muß mal lachen über den fred.Wie kann man nur so dumm sein und wegen einem DSL Anschluss vom Privatgrundstück in eine Mietwohnung ziehen . Wennn das Urteil so entschieden wurde dann sollte man sich ausreichend informieren .Tut man dies nicht muß man halt dann die konsequensen ziehen lol.Also ich würde nie wegen 39.90 umziehen.Fred , meinst du nicht das war etwas übertrieben????

    Es ist schon so o.k denn man kann eh nichts daran ändern man kann nur hoffen das man so bald wie möglich freigeschaltet wird.

    MFG:Petra

  • Am 31. August 2001 um 3:31 von Fred

    DSL-Flatrate
    hammer hart,

    wir fragten bei der telekom nach ob es im nachbarort DSL gibt und zu 100% sagte man uns ja. wir zogen also vom privatgrundstück in eine mietwohnung , bekamen die DSL Flat Zugangsdaten .

    eine woche später kam der zweite brief worin stand das DSL nicht verfügbar ist. nun wohnen wir in einer mietwohnung und das nur weil man sich auf die telekom verlassen hat und haben kein DSL. was nehmen die sich noch alles raus??

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