Weiter Streit über Internet-Apotheken

Deutsche dürfen nach wie vor keine Medikamente im World Wide Web bestellen

Seit November ist den Deutschen der Bezug von Medikamenten per Internet verwehrt. Während Verbraucherschützer bei einer Tagung am Mittwoch in Bonn eine Aufhebung des in Deutschland geltenden Online-Handelsverbots von Arzneien forderten, nannten Apothekerverbände das Verbot „unverzichtbar“ für den Erhalt des höchstmöglichen Sicherheitsstandards in der Medikamentenversorgung.

Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) warnte vor den Teilnehmern vor einer „Bevormundung“ jener Verbraucher, die Medikamente über das Internet beziehen wollten. Zugleich sei es jedoch Aufgabe der Politik, „den größtmöglichen Verbraucherschutz zu garantieren“.

Der E-Business-Experte Reinhard Büscher von der EU-Kommission sagte voraus, der Internet-Anteil am Medikamentenhandel werde 2006 europaweit zwischen einem und fünf Prozent liegen. Als Angebotsschwerpunkte der Internet-Apotheken nannte der Abteilungsleiter für E-Business bei der Brüsseler Kommission Medikamente mit „geringen Beratungsbedarf und gleichzeitig hohem finanziellem Eigenanteil“ der Patienten, beispielsweise die Anti-Baby-Pille. „Internet-Handel ist immer Rosinenpickerei“, fügte Büscher hinzu.

Der Versandhandel von Arzneimitteln ist außer in Deutschland in elf weiteren EU-Ländern verboten; lediglich in Großbritannien, den Niederlanden und Dänemark gelten Büscher zufolge abweichende Regelungen. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte Anfang November der niederländischen Online-Apotheke 0800DocMorris per Einstweiliger Verfügung zunächst untersagt, Medikamente an deutsche Kunden zu versenden (ZDNet berichtete).

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) sprach sich bei der vom Bundesundheitsministerium und den Apothekerverbänden veranstalteten Fachtagung für die Aufhebung des Versandhandelsverbots bei gleichzeitiger Qualitätssicherung aus. Dazu legte die Verbraucherschützer einen Kriterienkatalog für Versandapotheken vor, wonach E-Commerce-Apotheken unter anderem behördlich überwacht und zugelassen sein müssen.

Zugleich sollen sie die technischen und fachlichen Qualitätsstandards „normaler“ Apotheken erfüllen. Die AgV unterstrich, wegen gesundheitlicher und finanzieller Risisken beim Online-Medikamentenkauf sei die Festlegung von Qualitätsstandards unverzichtbar. Zugleich biete die Arzneibestellung per Mausklick auch Verbrauchern in Deutschland die Chance, die Vorteiele des europäischen Binnemnarktes zu nutzen. So würden viele Medikamente im Internet bis zu 60 Prozent preiswerter angeboten. Dies schone „nicht nur die eigene, sondern auch die Kasse der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen“.

Dagegen nannte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA), Hans-Günter Friese, das Versandhandelsverbot einen Beitrag für „ein besonders hohes Schutzniveau der Bevölkerung in der Arzneimittelversorgung“. Im Gespräch mit AFP verwies Friese zugleich auf die Bedeutung der persönlichen Beratung der Patienten durch den Apotheker, beispielsweise bei Fragen nach möglichen Wechselwirkungen mehrerer Medikamente, die von unterschiedlichen Ärzten verordnet worden seien.

Friese zufolge werden die Apothekerverbände ab 2001 im Internet ein „Gesundheitsportal“ anbieten, das Patienten die Online-Vorbestellung von Medikamenten ermöglichen solle. Allerdings müssten die Arzneimttel weiter persönlich in der Apotheke abgeholt werden.

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