Regtp: Telekom muss Flatrate anbieten

Übergangslösung vom 15. Dezember bis zum 1. Februar

Die Flatrate-Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Regtp) ist jetzt im vollen Wortlaut veröffentlicht worden. Demnach muss die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) ab dem 1. Februar 2001 eine Flatrate für Internet Serivce Provider anbieten und unzulässige Preisabschläge sowie Diskriminierungen bei den aktuellen zeitabhängigen Verbindungspreisen aufheben.

Zwar erlaubt die Regulierungsbehörde weiterhin ein „getaktetes Entgelt auf Minutenbasis“, doch muss zum 15. Dezember die Unterscheidung zwischen Peak-Tarifen (Spitzenzeiten) und Off-Peak-Tarifen wieder aufgehoben werden. Auch Mengenrabatt wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr legal sein, denn bei der Rabattstaffel des Ex-Monopolisten kam alleine die Deutsche Telekom selbst beim internen Bezug in den Genuss der höchsten Rabattstaffel.

Somit betragen die Kosten für den Internet-Zugang ab 15. Dezember 2000 günstigstenfalls 1,5 Pfennig pro Minute für den City-Bereich. Im Fernbereich soll die Telekom ab Mitte kommenden Monats 3,99 Pfennig pro Minute verlangen dürfen. Ab dem 1. Februar kommt die Möglichkeit einer Flatrate hinzu.

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