Handy-Verbot auch an der roten Ampel

Auto Club Europa: Telefonieren mit Head-Set oder Freisprecheinrichtung erlaubt

Das von der Bundesregierung geplante Handy-Verbot am Steuer soll nach Auskunft des Auto Club Europa (ACE) schärfer sein als geplant. Wie der ACE gestern in Stuttgart mitteilte, darf das Handy auch bei verkehrsbedingten Fahrtunterbrechungen, also an der roten Ampel, im Stau oder an einer geschlossenen Schranke, nicht benutzt werden.

Zur verbotenen Nutzung des Mobiltelefons gehörten neben dem Telefonieren, auch das Wählen, das Versenden von SMS-Nachrichten und das Surfen im Internet. Ferner soll untersagt werden, das Handy während der Fahrt zwischen Kopf und Schulter einzuklemmen.

Aus einer dem ACE vorliegenden Stellungnahme des Bundesverkehrsministerium geht weiter hervor, dass die etwa von Rettungsdiensten genutzten Funkgeräte (CB-Funk) nicht von dem geplanten Handy-Verbot betroffen sind. Das Telefonieren mittels Freisprecheinrichtung und Head-Set soll weiterhin erlaubt sein. Allerdings wird dies vom Ministerium nicht empfohlen, da diese Geräte die „mentale Überlastung und Ablenkung von der eigentlichen Fahraufgabe kaum verringern kann“.

Mit dem Inkrafttreten der Neuregelung rechnet das Bundesverkehrsministerium bis Ende dieses Jahres.

Kontakt:
ACE, Tel.: 0711/53030

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Tel.: 030/20080

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