Regierung: Powershopping zulässig

Allerdings müssen gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst werden

Primus und Letsbuyit.com erhalten Stärkung aus Berlin: Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung „powershopping“ oder virtuelle Einkaufsgemeinschaften seien handelsunüblich und daher unzulässig. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion hervor.

Die Pünktchenpartei wollte wissen, „ob die Regierung der Ansicht ist, dass Internet-Nutzer … durch Ausnutzen ihrer „Spiellust“ zu einem Vertragsschluss „genötigt“ werden“. Diese begründet ihre positive Haltung zum neuen Geschäftskonzept damit, dass „diese Vertriebsformen erst durch die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs möglich würden“.

Allerdings gibt die Regierung zu bedenken, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen, unter anderem die Rabatt- und Zugabebestimmungen, wegen der neu geschaffenen Werbe- und Vertriebsmöglichkeiten überdacht und gegebenenfalls liberalisiert werden müssten. Nach eigenen Angaben setzt sie sich für eine weitere Harmonisierung des Wettbewerbsrechts auf europäischer Ebene ein, weil es im EU-Ausland keine dem deutschen Rabattgesetz vergleichbare Regelung gebe.

Die F.D.P.-Fraktion konnte zu einer Kleinen Anfrage von ZDNet bis Redaktionsschluss keine Stellung nehmen.

Beim „Powershopping“, das erst im September letzten Jahres in Deutschland eingeführt wurde, tun sich mehrere Käufer zusammen, um den Preis für ein bestimmtes Produkt gemeinsam zu drücken. Je größer die Einkaufsgruppe etwa für einen Computer ist, desto höher fallen auch die Rabatte aus, die gemeinsam erzielt werden können. Jeder interessierte Kunde kann sich online in eine Bestellliste zu seinem Wunschpreis eintragen. Das Programm zeigt für jede Rabattstufe an, wie viele Käufer noch fehlen, um den entsprechenden Preisnachlass zu erzielen.

Kontakt:
F.D.P., Tel.: 030/2849580

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