Neues deutsches Signaturgesetz zum Januar 2001

Digitale Unterschrift in USA endgültig durch

Die USA ziehen Deutschland in Sachen digitale Signatur davon. Nachdem die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bereits 1998 entsprechende Richtlinien auf den Weg brachte und damit eine weltweite Pionierrolle eingenommen hatte, verzögern nun neue Direktiven der EU und eine Anpassung an bestehende Gesetzbücher eine rechtliche Verbindlichkeit von Unterschriften im Internet.

In den USA dagegen ist die digitale Signatur durch: Mit keiner Gegenstimme hat der US-Senat am Freitag den „Millennium Digital Commerce Act“ USA gebilligt. Mitte vergangener Woche hatte bereits das amerikanische Unterhaus mit überwältigender Mehrheit dem Vorschlag zugestimmt. Die letzte Instanz stellt Präsident Bill Clinton dar, dessen „Yes“ aber als sicher gilt – schließlich hatte er den Gesetzesentwurf vor zwei Jahren selbst auf den Weg gebracht.

Kernaussage des neuen Gesetzes in den USA: Digitale Unterschriften haben die selbe Gültigkeit wie handschriftliche Unterzeichnungen. Die Regelung tritt zum 1. Oktober in Kraft.

Ein neuer deutscher Gesetzesentwurf zur digitalen Unterschrift wird dagegen voraussichtlich erst zum Januar 2001 reif für eine Verabschiedung sein. „Das neue Signaturgesetz mit dem Namen ‚Gesetz zur Anpassung des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsverkehrs‘ stellt eine Kombination aus dem bestehenden Signaturgesetz vom Januar 1999 und der EU-Richtlinie von Anfang dieses Jahres dar“, erklärte der Referatsleiter für digitale Signaturen der Regulierungsbehörde, Jürgen Schwemmer, gegenüber ZDNet.

Die im Dezember 1999 verabschiedete Richtlinie der EU sieht unter anderem Sicherheitsstandards für digitale Signaturen vor, um deren Fälschung zu verhindern (ZDNet berichtete). Digitale Signaturen werden dabei handschriftlichen Unterschriften rechtlich gleichgestellt. Sie kann in deutscher Sprache unter www.sicherheit-im-internet.de/… im „.pdf“-Format eingesehen werden.

„Das neue Gesetz bringt tiefgehende Änderungen unter anderem des Bürgerlichen Gesetzbuches mit sich und muss daher zunächst dem Bundestag als Referentenentwurf vorgelegt werden. Geht alles glatt, kann es zum Januar 2001 in Kraft treten“, so Schwemmer.

Kontakt:
Regulierungsbehörde, Tel.: 0228/140

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