Verbraucherzentrale NRW verklagt Mobilcom

Grund: Einzelverbindungsnachweis kostet extra / Auch Cellway betroffen

Mobilcom hat neuen Ärger mit Verbraucherschützern. Dieses Mal ist es die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die die Telekommunikationsunternehmen Mobilcom und Cellway wegen angeblich unzureichender Einzelverbindungsnachweise vor den Kadi zerrt.

Die Verbraucherschützer werfen Mobilcom und Cellway vor, den sogenannte Standard-Einzelverbindungsnachweis auf den Mobilfunkrechnungen der Telefongesellschaften nicht entsprechend den gesetzlichen Anforderungen der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung aufzuführen.

Der kostenlose Einzelverbindungsnachweis liste weder die angewählten Rufnummern noch den Einzelpreis jedes Gesprächs vollständig auf. Für diese Zusatzinformationen müßten die Kunden eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,80 Mark pro Monat entrichten.

Die Verbraucherzentrale ist laut Verbandssprecherin Claudia Zander-Heiert der Ansicht, daß dies zum „normalen“ Angebot gehört, zusätzliche Gebühren seien unstatthaft. Die Verbraucherzentrale strebt nun eine Grundsatzentscheidung an.

Themenseiten: Business

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Verbraucherzentrale NRW verklagt Mobilcom

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *