Angebliche Michael-Jackson-Hacker stehen erst im Januar 2013 vor Gericht

Die beiden Briten plädieren auf unschuldig. Laut ihrer Anwältin würden sie Jacksons Erbe niemals gefährden. Unbekannte hatten im Mai 2011 insgesamt über 50.000 Dateien illegal heruntergeladen - darunter unveröffentlichtes Material.

Der Prozess gegen zwei Briten, die Michael Jacksons unveröffentlichte Songs von Sony-Servern gestohlen haben sollen, beginnt erst am 7. Januar 2013. Dies hat ihre Anwältin Karen Todner ZDNet Großbritannien mitgeteilt.

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In einer Mitteilung heißt es weiter, James Marks und Jamie McCormick plädierten auf unschuldig. Sie seien „Michael Jacksons Fans und Angehörigen zu zeigen bestrebt, dass sie nichts unternehmen würden, was Michael Jacksons musikalischem Erbe schaden könnte“. Die Anschuldigungen seien nicht zutreffend.

Der fragliche Angriff soll wenige Wochen nach einer aufsehenerregenden Hackerattacke auf das PlayStation Network erfolgt sein, bei der zwischen dem 17. und 19. April 2011 die persönlichen Daten von mehr als 100 Millionen Kunden erbeutet wurden. Sony hatte daraufhin das Netzwerk abschalten müssen und konnte es erst rund einen Monat später schrittweise wiederherstellen.

Unbekannte haben sich angeblich Zugang zu den Servern des Musiklabels verschafft und über 50.000 Dateien illegal heruntergeladen. Sie sollen insbesondere auf den gesamten Bestand von Michael Jacksons Musik zugegriffen haben, darunter reichlich unveröffentlichtes Material. Zu den Tracks hätten außerdem Duette mit Freddy Mercury und dem Rapper wil.i.am gehört, hieß es Anfang März.

[mit Material von Tom Espiner, ZDNet UK]

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