Betreiber von Online-Auktionshaus haftet nicht für fremde Wettbewerbsverstöße

Der Betreiber einer Internetauktionsplattform haftet nicht für Wettbewerbsverstöße der Teilnehmer wenn diese beim Einstellen ihrer Angebote fernabsatzrechtliche Informationspflichten missachten. Eine umfassende Kontrolle der Einhaltung jeglicher wettbewerbsrechtlicher Vorgaben ist ihm nicht zumutbar. weiter