Recht auf Vergessen: EU weist Googles Kritik am EuGH-Urteil als übertrieben zurück

EU-Justizkommissarin Martine Reichert hat bei einer Rede in Lyon, Frankreich, die Kritik von Google und anderen Gegnern des EuGH-Urteils zum Recht auf Vergessen als übertrieben zurückgewiesen. Sie beschwerten sich „lautstark“ und verträten „verzerrte Ansichten“, um die geplante Reform der EU-Datenschutzgesetze zu diskreditieren.

„Eine genaue Analyse des Urteils zeigt, dass es das Recht auf Vergessen nicht zu einem ‚Super-Recht‘ macht, das andere Grundrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung übertrumpft“, zitiert Bloomberg Reichert, die seit Mitte Juli für das Justizresort zuständig ist. „Das Urteil gibt Personen oder Organisationen keinen Freibrief für die Entfernung von Inhalten aus dem Internet, nur weil sie sie als unbequem empfinden.“

Im Mai hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Suchmaschinen wie Google unter bestimmten Umständen personenbezogene Suchergebnisse löschen müssen. Nutzer können beispielsweise die Entfernung von Links zu irrelevanten und falschen Informationen über sie verlangen.

Die Anträge, die Anwender über ein Online-Formular einreichen können, werden von einem Experten-Beirat geprüft. Dem Gremium gehören unter anderem Executive Chairman Eric Schmidt, Chief Legal Officer David Drummond, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Luciano Floridi, Professor für Philosophie an der Oxford University, und der frühere Chef der spanischen Datenschutzbehörde José-Luis Piñar an. Mitte Juli wurde zudem die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in das Gremium berufen.

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Google versucht trotz seiner Kritik die Anweisungen des Gerichts umzusetzen. Bis zum 18. Juli hat es nach eigenen Angaben 91.000 Löschanfragen erhalten, die mehr als 328.000 Websites betreffen. Bisher entfernt Google nur Links in seinen europäischen Suchmaschinen – über google.com lassen sich die Inhalte weiterhin finden.

Zudem sieht der Internetkonzern zu Details der Entscheidung offenbar noch erheblichen Diskussionsbedarf. Ende Juli forderte Google seine Nutzer auf, bis zum 11. August Stellungnahmen und Fachbeiträge zu Fragen rund um das Urteil einzureichen. Sie sollen von Googles Experten-Beirat geprüft werden. Unter anderem geht es Google um eine Definition der Verantwortungsbereiche von Suchmaschinen, Datenschutzbehörden, Websitebetreibern und Einzelpersonen. Es will auch klären, ob die Öffentlichkeit ein Recht hat, Details zu den Löschanträgen zu erhalten.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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