Die Beschwerdestelle des Verbands der Internetwirtschaft Eco hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgestellt. Mit 16.573 Fällen machten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern, die als Kinderpornografie im Sinne des § 184b StGB zu qualifizieren waren, auch 2023 den größten Teil (91 %) der aus Sicht des Eco berechtigten Beschwerden aus.
„Die Zunahme von Beschwerden, insbesondere im Bereich der sexuellen Gewalt und Grenzverletzungen gegen Minderjährige ist erschütternd, doch sie verdeutlicht auch, dass unsere Gesellschaft wachsam ist und sich klar gegen illegale Inhalte positioniert“, sagt Alexandra Koch-Skiba, die die Beschwerdestelle des Internetverbands leitet.
Eine Kernbotschaft ihres Gremiums sei bei den Menschen angekommen, so Koch-Skiba weiter: Jede und jeder könne illegale Internetinhalte melden und damit aktiv zu ihrer Löschung und Strafverfolgung beitragen. Ecos Erfolgsquote von 98,35 Prozent bei webbasierten Inhalten, die sich in der Entfernung oder Legalisierung (etwa durch Altersverifikation) der Inhalte zeige, belege zudem, dass trotz der Hindernisse durch Verschleierungstechniken oder IP-Blockaden ein effektiver Kampf gegen illegale Inhalte möglich sei. Seit 1996 engagiere sich der Verband dafür, Rechtswidriges zu löschen und Straftaten anzuzeigen. Doch nicht jeder geschmacklose Inhalt sei automatisch verboten, gibt Koch-Skiba zu bedenken, eine neutrale und gründliche juristische Prüfung von Expert:innen bleibe daher unerlässlich.
In enger Zusammenarbeit mit ihren Netzwerkpartnern habe die Beschwerdestelle 2023 wichtige Erfolge erzielen können: In Deutschland gehostete Webseiten mit Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern wurden zu 100,0 Prozent und innerhalb von durchschnittlich rund 1,86 Tagen gelöscht. Weltweit wurden derartige Inhalte in rund 6 Tagen und mit einer Gesamterfolgsquote von 98,35 Prozent entfernt. Damit sind die Verfügbarkeitszeiten Eco-Angaben zufolge im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Zum Ausmaß der Abnahme macht der Verband allerdings keine konkrete Angabe.
Mit Blick auf den aktuellen Entwurf für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern der Europäischen Kommission, sagt Koch-Skiba: „Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass Löschen statt Sperren der effektivste Weg zur Bekämpfung illegaler Internetinhalte ist. Die aktuellen Regulierungsvorhaben auf europäischer Ebene sollten diesen Ansatz unterstützen sowie bestehende funktionierende Strukturen sowie Kooperationen besser einbeziehen.“
2023 habe sich erneut gezeigt, wie wichtig es sei, dass illegale Inhalte der Beschwerdestelle auch anonym gemeldet werden können, so der Verband weiter. Insgesamt erhielt man im vergangenen Jahr 65.998 Beschwerden wegen potenziell strafbarer oder jugendmedienschutzrechtlich relevanter Internetinhalte. Knapp zwei Drittel (63,26 %) der Beschwerdeführer:innen meldeten diese Hinweise anonym.
Den Umgang mit den Beschwerden beschreibt der Verband folgendermaßen: Die eingegangenen Beschwerden werden von den Juristen der Beschwerdestelle dahingehend überprüft, ob der gemeldete Inhalt gegen das deutsche Recht verstößt. Ist dies aus Sicht des Verbands der Fall, so ergreift man entsprechende Maßnahmen.
Strafbare Internetinhalte im Inland werden grundsätzlich zur Anzeige gebracht. Ergänzend bittet die Beschwerdestelle den Hostprovider, die betroffenen Daten den Strafverfolgungsbehörden auf Anforderung zur Verfügung zu stellen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit der rechtswidrige Inhalt nicht weiter abrufbar ist. Wird ein absolut unzulässiger Internetinhalt in Deutschland gehostet, fordert die Beschwerdestelle den Hostprovider zum Entfernen des Inhaltes auf. Bei anderen jugendgefährdenden oder entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten wird der Provider aufgefordert, die Legalisierung des Inhaltes zu veranlassen.
Im Ausland gehostete Inhalte werden zunächst an die entsprechende INHOPE-Partner-Beschwerdestelle weitergeleitet. INHOPE ist der internationale Dachverband von Internet-Beschwerdestellen. Die jeweils ausgewählte Partnerorganisation übernimmt dann die weitere Bearbeitung mit dem Ziel der Entfernung bzw. Legalisierung der Inhalte und arbeitet „vor Ort“ mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zusammen.
Gibt es im Land des Serverstandorts kein INHOPE-Mitglied oder fällt der gemeldete Inhalt nicht in den Zuständigkeitsbereich der INHOPE-Partner-Beschwerdestelle, kontaktiert die eco Beschwerdestelle den Hostprovider direkt. Darüber hinaus werden auch im Ausland gehostete strafbare Internetinhalte grundsätzlich zur Anzeige gebracht, wenn der betreffende Inhalt international unter Strafe gestellt ist bzw. dem im deutschen Strafgesetzbuch vorgesehenen sogenannten Weltrechtsgrundsatz unterliegt.
Der Prüfmaßstab der eco Beschwerdestelle liegt vor allem auf dem Jugendmedienschutz, einschließlich angrenzender Straftatbestände. Die Webseite des Verbands nennt folgende Arbeitsschwerpunkte:
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