Der US-Circuit Court of Appeals in San Francisco hat ein vorinstanzliches Urteil bestätigt, wonach Google für zwei Patente für den WLAN-Standard 802.11 sowie den Video-Standard H.264 lediglich Lizenzgebühren in Höhe 1,8 Millionen Dollar jährlich zustehen, wie Computerworld berichtet. Die spätere Google-Tochter Motorola Mobility hatte ursprünglich 4 Milliarden Dollar gefordert.
Laut den Verträgen mit den Verbänden Institute of Electrical and Electronical Engineers (IEEE) und International Telecommunications Union (ITU) hatte sich Motorola verpflichtet, sein für die Standards 802.11 und H.264 benötigtes geistiges Eigentum zu fairen und nicht diskriminierenden Bedingungen (FRAND) zu lizenzieren. Microsoft warf Motorola angesichts seiner ersten Forderung von 4 Milliarden Dollar jährlich schließlich Vertragsbruch vor.
2013 setzte US-Bundesbezirksrichter James Robarts eine jährliche Vergütung von 1,8 Millionen Dollar an. In seiner im April 2015 eingelegten Revision argumentiert Google, der Betrag sei zu niedrig. Außerdem hätten nach Googles Auffassung die Geschworenen – und nicht der Richter – die Höhe festlegen müssen. Dieser Einschätzung schloss sich das Berufungsgericht laut Computerworld jedoch nicht an.
Das Berufungsgericht bestätigte darüber hinaus auch die Entscheidung einer Jury, die Microsoft in einem anderen Patentstreit mit Motorola im September 2013 14,5 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen hatte. Motorola behauptete, Microsoft habe dieses Urteil benutzt, um den Geschworenen im Prozess um die WLAN- und Video-Patente seine niedrigere Berechnung der Lizenzgebühren zu präsentieren. Das habe die Geschworenen dazu verleitet, auch in diesem Verfahren zugunsten von Microsoft zu entscheiden.
Computerworld zufolge stieß der Streit zwischen Motorola und Microsoft in der Technikbranche auf großes Interesse. Während sich Apple und Intel auf die Seite des Softwarekonzerns stellten, reichten Qualcomm und Nokia Schriftsätze zugunsten von Motorola ein. Das Urteil habe in ähnlich gelagerten Fällen möglicherweise Auswirkungen auf die Berechnung der Lizenzgebühren.
Nach der Entscheidung des Court of Appeals sei der Rechtsweg für Google aber noch nicht abgeschlossen, so Computerworld weiter. Das Unternehmen könne unter anderem noch den US-Supreme Court anrufen. Weder Google noch Microsoft hätten sich zu möglichen weiteren Schritten geäußert.
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