Facebook verzichtet in Europa auf die automatische Gesichtserkennung. Sie erlaubt bislang eine Kennzeichnung von Personen auf Fotos, die in das Soziale Netz hochgeladen werden. Den Verzicht auf dieses Feature gab die zuständige irische Datenschutzbehörde bekannt. Facebook will es demnach bis zum 15. Oktober abschalten und auch alle bisher damit erstellten Nutzerprofile löschen. Für neue Nutzer ist es bereits nicht mehr verfügbar.

Zuvor und unabhängig davon hatte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar eine Verwaltungsanordnung gegen Facebook erlassen, die umstrittene Gesichtserkennung datenschutzkonform zu gestalten. Er verlangte insbesondere die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer, bevor biometrische Profile erzeugt und dauerhaft gespeichert werden. Facebook müsse zudem umfassend über die damit verbundenen Risiken aufklären.

Ein endgültiges Einknicken Facebooks ist der jetzt erklärte Verzicht aber nicht. Der verantwortliche Facebook-Manager Richard Allan äußerte sich gegenüber dpa überzeugt, Gesichtserkennung auch in Europa legal anbieten zu können. Er wollte jedoch keinen Zeitraum für eine mögliche Wiedereinführung nennen. „Unsere Absicht ist es, das Feature mit vorgeschlagenen Kennzeichnungen erneut einzuführen“, beteuerte Allan gegenüber der BBC. „Es wird notwendig sein, den Dienst auf andere Weise zur Kenntnis zu bringen und die Zustimmung einzuholen.“

Gleichzeitig veröffentlichte die irische Datenschutzbehörde einen umfangreichen und relativ wohlwollenden Prüfbericht (PDF) über Maßnahmen des Unternehmens, um den Schutz der Privatsphäre seiner Nutzer zu sichern. Demnach hat Facebook im Dezember 2011 ausgesprochene Empfehlungen weitgehend umgesetzt. Es muss aber in einigen kritischen Fragen nacharbeiten, wofür die Behörde eine Frist von vier Wochen setzte. Jeder Nutzer außerhalb der USA und Kanadas steht unter dem Schutz des irischen Datenschutzrechts, weil sich das internationale Hauptquartier von Facebook in Dublin befindet.

Der irische Datenschutzbeauftragte Billy Hawkes hatte keinen völligen Verzicht auf die Gesichtserkennung verlangt, lobte Facebook aber ausdrücklich dafür: „Es sendet ein klares Signal, dass es seine Verpflichtung ernst nimmt, die Datenschutzbestimmungen zu befolgen.“

Weniger zufrieden ist die Initiative Europe versus Facebook um den Wiener Jura-Studenten Max Schrems, die durch formelle Beschwerden erst eine datenschutzrechtliche Untersuchung der irischen Behörde ausgelöst hatte. Sie freut sich wohl über das überraschende vorläufige Ende der Gesichtserkennung, zumal ihr der zuständige Beamte noch vor einem halben Jahr erklärt hätte, dass die Gesichtserkennung vollkommen legal sei. In einer ersten Stellungnahme bezeichnet sie den Prüfbericht der irischen Datenschützer jedoch als völlig unzureichend. „Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass in Irland wieder einmal darauf verzichtet wurde, die geltenden Gesetze auf ein großes Technologie-Unternehmen anzuwenden“, erklärte Schrems. „Es ist außerdem ein Bericht, der zu nichts verpflichtet. Die Entscheidung zu unseren Beschwerden steht noch immer aus.“

ZDNet.de Redaktion

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