Spanien bringt Frage nach „Recht auf Vergessen“ vor den EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll darüber entscheiden, ob EU-Bürger Google rechtsgültig anweisen können, Informationen aus seinem Suchindex zu löschen. Spaniens oberstes Gericht Audiencia Nacional hat einen entsprechenden Antrag an das höchste europäische Gericht gestellt, wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet. Der Schritt kommt ein Jahr, nachdem sich die Audiencia Nacional des Falls angenommen hat – der seinerseits die EU-Debatte um das „Recht auf Vergessen“ beeinflusst.

Ausgangspunkt waren Beschwerden mehrerer spanischer Bürger bei Datenschutzbehörden, Googles Suche fördere Ergebnisse zu Tage, die sie negativ abbildeten. Beispielsweise sah sich ein plastischer Chirurg, der vor Jahren der Fehlbehandlung bezichtigt worden war, nach wie vor mit negativen Berichten konfrontiert. Er wandte sich an die Datenschutzaufsicht, um Hinweise auf diese Episode löschen zu lassen.

Anfang 2011 hatte Spaniens Datenschutzbehörde AGPD Google angewiesen, rund 100 solcher Hinweise zu löschen und reichte Klage ein. Google focht die Entscheidung an; jetzt obliegt sie dem EuGH.

Reuters zufolge will das spanische Gericht unter anderem wissen, ob Google die Daten entfernen muss, obwohl sie im Grunde weder illegal sind, noch Google für die Inhalte verantwortlich ist, auf die es verlinkt. Zudem soll der EuGH darüber urteilen, ob Europa als Gerichtsstand für eine solche Entscheidung zulässig ist, da Google seinen Hauptsitz in den USA hat.

Die EU-Kommission und Google diskutieren seit Längerem das „Recht auf Vergessen“, das die EU in der kommenden Novelle zur Datenschutzrichtlinie von 1995 festlegen will. Es soll nach Angaben der EU die bei Online-Diensten bestehenden Datenschutzrisiken besser beherrschbar machen. „Alle Bürger sollen das Recht erhalten, ihre eigenen Daten zu löschen, wenn keine legitimen Gründe für deren Vorhaltung bestehen“, heißt es vonseiten der Kommission. Auch Unternehmen, die personenbezogene Daten wie Google außerhalb Europas verarbeiten, sollen sich künftig an die EU-Vorschriften halten müssen.

Google argumentiert indes, es habe nur dann die Möglichkeit, legale Inhalte nicht zu indexieren, wenn der Administrator einer Site darauf verzichte, den Inhalt der Suchmaschine zugänglich zu machen. Die EU hält dagegen, Nutzer sollten in der Lage sein, die Löschung ihrer Daten zu beantragen. Google habe eine Verantwortung dafür, wie es Daten zugänglich mache, weil es „Kontrolle auf Inhalte, Bedingungen und Mittel zur Verarbeitung“ von Informationen ausübe.

[mit Material von David Meyer, ZDNet UK]

ZDNet.de Redaktion

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