IT-Recht für App-Entwickler: Rechte und Pflichten

In der Praxis ist es häufig so, dass das Lastenheft – aus Zeit- und Kostengründen – übersprungen wird und der App-Entwickler sofort mit der Erstellung des Pflichtenhefts beginnt. In einem solchen Fall ist es für ihn besonders wichtig, dass er die wichtigsten Inhalte in einem vorderen, getrennten Teil deskriptiv zusammenfasst. Denn da das Lastenheft fehlt, muss er dessen Inhalt nun mit in das Pflichtenheft aufnehmen.

Vor allem kleinere Softwareunternehmen oder Einzelprogrammierer werden spätestens an diesem Punkt die Nase rümpfen und den Kopf schütteln: Denn die Erstellung eines solchen Pflichtenheftes kostet Zeit und damit Geld. Und eben diese Extravergütung ist in der Praxis kaum durchsetzbar.

Da der Kunde häufig technisch nicht versiert ist und zudem in der Regel auch nicht genau weiß, was er möchte, muss der App-Entwickler erst viel Energie aufbringen, um die tatsächlichen Wünsche seines Kunden zu erforschen. Erst dann kann er mit der schriftlichen Zusammenfassung beginnen. Die Erstellung eines Pflichtenheftes für eine App kann sich zwischen mehreren Tagen und Wochen bewegen. Dies hängt ganz vom Umfang der App selbst ab. Inhaltlich macht es nämlich einen Riesenunterschied, ob lediglich eine 08/15-App oder die neue Tagesschau-App geplant ist.

In der Praxis wird sich wie gesagt nur sehr schwer eine gesonderte Vergütung für die Erstellung des Pflichtenheftes durchsetzen lasen. Somit muss das Angebot von vornherein auch die Kosten für das Pflichtenheft enthalten. Natürlich macht es wirtschaftlich keinen Sinn, bei einem geringen Budget von zum Beispiel 1000 Euro ein ausführliches Pflichtenheft zu erstellen. Dann würden nämlich bereits das Geld alleine durch die Vorüberlegungen aufgebraucht werden. Spätestens aber ab einem Volumen im mittleren vierstelligen Bereich sollte die Ausarbeitung eines Pflichtenheftes für den Entwickler Pflicht sein.

Mindestinhalt des Pflichtenhefts

In das Pflichtenheft gehören folgende Punkte:

  • Kurze Ziel-Definition: Was beabsichtigt der Kunde mit der App?
    Dient die App privaten oder beruflichen Interessen? Sollen mit der App neue Kunden akquiriert werden oder dient sie eher der Repräsentation? Diese Fragen sind deswegen von so großer Bedeutung, weil sie im späteren Fall einer umstrittenen Vertragsauslegung als Interpretationsmerkmal unterstützend herangezogen werden können.
  • Welche Struktur und welche Menü-Punkte gibt es?Hier eignet sich am besten eine grobe Gliederung und Skizze des Aussehens der App. Welche Haupt- und welche Unter-Menüs gibt? Was soll unter ihnen abrufbar sein?
  • Liefert der Kunde die notwendigen Inhalte (Texte, Bilder usw.)?Bekommen Sie von Ihrem Kunden die notwendigen Inhalte wie Texte und Bilder oder müssen Sie diese selbst erstellen bzw. von Dritten einkaufen? Ist letzteres der Fall, werden Sie einen deutlich höheren Preis von Ihrem Kunden verlangen müssen als wenn dieser alle erforderlichen Werke anliefert.
  • Auf welches Smartphone-Betriebssystem und welche Version ist die App ausgerichtet? Nennen Sie das konkrete Betriebssystem (z.B. iOS, Android, Windows Phone) und die konkrete Versionsnummer.
  • Zeitrahmen der Erstellung. Nennen Sie innerhalb welchen Zeitrahmens die App erstellt werden soll.

Sobald Sie das Pflichtenheft erstellt haben, lassen Sie sich von Ihrem Kunden schriftlich bestätigen, dass es genau die Anforderungen wiedergibt, die er wünscht. Somit ist die Vereinbarung dann für beide Seiten verbindlich.

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ZDNet.de Redaktion

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