IT-Recht für App-Entwickler: Rechte und Pflichten

Grundsätzlich sollten Entwickler, falls sie Leistungen von Dritten an ihren Kunden weiterreichen (etwa die Erstellung von Grafiken), darauf achten, dass im Verhältnis zwischen ihnen und dem Kunden die gleichen Regelungen gelten wie im Verhältnis zwischen ihnen und dem Dritten. Sie sitzen hier nämlich zwischen den Stühlen. Unabdingbar ist es daher, dass sie die Bestimmungen eins zu eins an ihren Kunden weiterreichen – andernfalls bleiben Sie auf einem möglichen Schaden sitzen.

Zudem sind Überlegungen wichtig, was für Folgen eintreten sollen, wenn der Entwickler oder sein Kunde den Vertrag außerordentlich kündigt. Beenden der Entwickler außerordentlich den Vertrag wegen eines Fehlverhaltens des Kunden, sollte klar geregelt sein, dass er seine noch ausstehende Vergütung erhält. Spielen Sie also gedanklich durch, was der Vertrag alles enthalten muss, wenn dieser Fall eintritt.

Sollte aber alles zur Zufriedenheit beider Seiten laufen, ist es vorteilhaft den Kunden als Referenz angeben zu können. Dies ist aber nicht selbstverständlich: Wird keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, so haben Enteickler im Zweifel kein Recht auf Nennung. Vereinbaren Sie daher mit dem Kunden schriftlich, dass Sie seinen Namen und gegebenenfalls sein Logo als Referenz benutzen dürfen.

Checkliste bei der Erstellung von Smartphone-Apps

  1. Verträge: Immer – ohne jede Ausnahme – auf schriftliche Vereinbaren bestehen. Dies gilt auch für Vertragsergänzungen und -erweiterungen.
  2. Pflichtenheft: Legen Sie anhand eines Pflichtenheftes genau fest, welche Leistungen Sie erbringen. Beachten Sie, dass Ihr Vertrag den entsprechenden Mindestinhalt hat.
  3. Vorsicht vor der Gewährleistungsfalle: Treffen Sie eine Haftungsbegrenzung dem Grunde nach und treffen Sie eine Haftungsbegrenzung der Höhe nach.
  4. Abahme: Klären Sie genau, wann eine Abnahme zu erfolgen hat und was unwesentliche Mängel sind, die eine Abnahme nicht behindern.
  5. Achten Sie auf Ihre Vergütung. Trennen Sie zwischen Ihrer Vergütung und dem sonstigen Aufwendungsersatz. Vereinbaren Sie klar, deutlich und leicht nachvollziehbar Ihre Nettovergütung.
  6. Einräumung von Nutzungsrechten. Dazu gehört die Klärung der zeitlichen, räumlichen und sachlichen Reichweite der Nutzungsrechte, die Klärung der Frage, ob neben Nutzungsrechten auch noch Bearbeitungsrechte übertragen werden und ob der Quellcode mit übergeben werden soll.
  7. Sonstiges: Legen Sie klare Mitwirkungspflichten für den Kunden fest und welche Rechtsfolgen im Falle eines Verstoßes gelten. Achten Sie auf die Anwendung deutschen Rechts und einen inländischen Gerichtsstand. Bestimmen Sie die Nennung des Kunden als Referenzkunde. Achten Sie bei Durchreichung von Leistungen stets auf identische Regelungen. Berücksichtigen Sie, was im Falle einer außerordentlichen Kündigung passiert und sorgen Sie vor.

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Die Kanzlei Dr. Bahr ...

... ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast. Außerdem stellt die Kanzlei aktuelle Informationen über eine eigene iPhone-App zur Verfügung.

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ZDNet.de Redaktion

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