Categories: RechtRegulierung

Patentstreit: LG München verbietet Apps von Facebook, WhatsApp und Instagram

Facebook hat im Rechtsstreit mit Blackberry eine Niederlage erlitten. Nach Ansicht des Landgerichts München I nutzen von Facebook entwickelte Apps unerlaubt geistiges Eigentum des kanadischen Unternehmens. Betroffen sind die mobilen Anwendungen für Facebook, WhatsApp und Instagram, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.

„Durch die Urteile ist faktisch das Anbieten und Liefern der vorgenannten Anwendungen in der BRD zur Benutzung in der BRD verboten, soweit sie die klagegegenständlichen Patente nutzen“, zitiert die Zeitung eine Gerichtssprecherin. Facebook könne die Apps nun entweder nicht mehr anbieten und liefern oder so modifizieren, „dass die konkret angegriffene Funktionalität abgeändert wird.

Dem Bericht zufolge ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, jedoch „vorläufig vollstreckbar“. Facebook kann also noch Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, muss aber schon jetzt auf Verlangen von Blackberry die Entscheidung umsetzen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Blackberry bei Gericht eine Bürgschaft als Sicherheit hinterlegt, für den Fall, dass die folgende Instanz zugunsten von Facebook urteilt.

Die Sicherheitsleistung legte das Gericht mit einem Betrag zwischen einer Million und 1,6 Millionen Euro pro Fall fest. Während ein Facebook-Sprecher eine Berufung bereits in Aussicht stellte, war Blackberry für eine Stellungnahme nicht verfügbar.

Facebook betonte gegenüber er Süddeutschen Zeitung, dass es in Deutschland nicht zu einer Abschaltung der Apps für Facebook, WhatsApp und Instagram kommen werde. Die Klage von Blackberry betreffe nur „einige wenige spezifische Funktionen“. Es lägen bereits Software-Updates bereit, um den Forderungen des Urteils zu entsprechen, falls sich Blackberry für eine vorläufige Vollstreckung entscheide.

Welche Funktionen Facebook überarbeiten oder gar entfernen müsste, ist indes nicht bekannt. Vor Gericht ging es dem Bericht zufolge aber unter anderem darum, ob die Funktion zum Verschicken eines Chatverlaufs per E-Mail eine von Blackberry patentierte Technik nutzt. Es wurde demnach auch besprochen, inwieweit die Weiterleitung per E-Mail auf Funktionen von WhatsApp oder Funktionen von iOS basiert – sprich Apple möglicherweise ein Patent von Blackberry verletzt und nicht Facebook.

Facebook wehrt sich gegen die Klage von Blackberry nicht nur vor dem Landgericht München, sondern auch vor dem Bundespatentgericht. Das Sozial Network unterstellt, dass die von Blackberry eingeklagten Schutzrechte ungültig sind.

Vor der Einführung des iPhone zählte Blackberry zu den weltweit wichtigsten Anbietern von Smartphones. Zudem unterhielt Blackberry, bevor WhatsApp seinen nahezu weltweit Siegeszug antrat, einen der wichtigsten mobilen Messaging-Dienste. Auch wenn Blackberry-Smartphones und der Blackberry Messenger heute Nischenprodukte sind, trug Blackberry doch maßgeblich zur Entwicklung beider Produktkategorien bei. Als Folge hält das Unternehmen noch heute wichtige Patente, deren Monetisierung inzwischen ein fester Bestandteil des Geschäfts von Blackberry ist.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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