Apple: Samsung hat in Eröffnungsplädoyer „falsche Angaben“ gemacht

Im laufenden Patentprozess in San Jose hat Apple beantragt, zuvor verweigerte Beweismittel und Aussagen zuzulassen. Es will damit darlegen, dass es selbst die Schutzrechte nutzt, deren Verletzung es Samsung beschuldigt. Das hatten Samsungs Anwälte in ihrem Eröffnungsplädoyer bestritten, was Apple nun „als abträgliche und falsche Behauptungen“ wertet.

„Während des Eröffnungsplädoyers hat Samsungs Vertreter wiederholt unerhebliche, irreführende und sogar unwahre Behauptungen aufgestellt, die bei den Geschworenen zweifellos falsche Eindrücke aufkommen ließen, die in hohem Maße abträglich für Apple sind“, formulierten Apples Anwälte in ihrem Antrag. Sie forderten das Gericht außerdem auf, der Jury Anweisungen zu erteilen, um die unterstellte Beeinträchtigung durch „Samsungs unangebrachte Darlegungen gegenüber den Geschworenen“ zu mindern.

Der iPhone-Hersteller reagierte damit auf den am Dienstag erhobenen Vorwurf, die angeblich verletzten Patente seien ihm nicht einmal wichtig genug, sie selbst in seinen Geräten zu nutzen. „Apple möchte Sie glauben lassen, dass diese Patentansprüche über 2 Milliarden Dollar wert sind, obwohl sie für Apple nicht wertvoll genug sind, sie selbst zu nutzen“, sagte Samsungs Chefanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer. „Apple fordert einen enormen Schadenersatz auf fiktive verlorene Umsätze aufgrund minimaler Features, von denen Sie erfahren werden, dass sie sich überhaupt nicht auf die Verkäufe auswirkten.“

Samsung warf Apple jetzt vor, es zeichne mit seinem Antrag ein falsches Bild, um Publicity zu bekommen und die Jury zu beeinflussen. Es gehe ihm außerdem darum, besondere Vorteile zu erlangen, die ihm das Gericht zuvor wiederholt verweigert hatte. Samsungs Anwälte forderten die Zurückweisung des Antrags sowie die Feststellung des Gerichts, dass Apple selbst die fraglichen Schutzrechte nicht einsetzt.

Apple und Samsung beschuldigen sich gegenseitig, Features ihrer Smartphones und Tablets kopiert zu haben. Im aktuellen Verfahren geht es um andere Patente und auch neuere Geräte als in einem früheren Verfahren im August 2012 sowie einem Wiederaufnahmeverfahren im November 2013 zur Höhe des Schadenersatzes. Betroffen sind jetzt etwa das im September 2012 eingeführte iPhone 5 sowie Samsungs Galaxy S3, das ebenfalls 2012 auf den Markt kam.

Apple führt fünf Patente ins Feld, Samsung hält mit zwei Schutzrechten dagegen. Sie beziehen sich alle auf Software-Features wie etwa universelle Suche, Synchronisation im Hintergrund und automatische Wörterkorrektur. Die Beweisaufnahme dauert voraussichtlich bis 29. oder 30. April, und danach wird sich die Jury zur Beratung zurückziehen.

[mit Material von Shara Tibken, News.com]

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ZDNet.de Redaktion

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