AdWords-Urteil: Australiens höchstes Gericht entscheidet zugunsten Googles

Das höchste Gericht Australiens hat einen jahrelangen Rechtsstreit zugunsten von Google entschieden. Der High Court of Australia urteilte als letztinstanzliches Revisionsgericht, dass Google als Vermittler nicht unmittelbar für AdWords-Inserate verantwortlich ist, auch wenn sie irreführende Werbung enthalten sollten.

Im September 2011 hatte ein Richter in erster Instanz bereits ähnlich entschieden, da Google die Werbebotschaft nur weitergegeben habe, ohne sie zu befürworten. Im April 2012 aber verurteilte das australische Bundesgericht im Berufungsverfahren Google wegen irreführender Werbung. „Was auf Googles Website erscheint, ist Googles Antwort auf die Anfrage des Nutzers“, lautete die Begründung. Letztlich sei entscheidend, dass der Link durch Google und seine Algorithmen erzeugt wurde.

Die Klage war von der australischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde ACCC (Australian Competition and Consumer Commission) eingereicht worden. Es ging dabei um Inserate neben Suchergebnissen, die in ihrer Überschrift die Namen von Unternehmen oder Produkten aus den Suchanfragen übernahmen, aber tatsächlich zu konkurrierenden Anbietern weiterleiteten. „Harvey World Travel“ führte beispielsweise zu STA Travel, „Honda.com.au“ zur Website von CarSales.

Der High Court bestätigte nun die Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts. „Google hat die gesponserten Links nicht geschaffen, die es veröffentlicht oder dargestellt hat“, heißt es in der Zusammenfassung des Urteils (PDF). „Durchschnittliche und vernünftige Nutzer der Suchmaschine Google hätten verstanden, dass die von den gesponserten Links vermittelten Darstellungen von den Werbetreibenden kamen und hätten daraus nicht geschlossen, dass Google sich diese zu eigen machte oder befürwortete.“

Die klagende Verbraucherschutzbehörde muss Googles Kosten übernehmen. „Die Entscheidung des High Court hat sich nur auf Googles Verhalten konzentriert“, erklärte der ACCC-Vorsitzende Rod Sims. „Angesichts der Tatsachen und Umstände hat das Gericht festgestellt, dass sich Google selbst nicht irreführend oder täuschend verhalten hat.“ Auch der High Court habe aber nicht bestritten, dass die Angaben in den gesponserten Links der Inserenten irreführend oder täuschend waren. „Es bleibt dabei, dass alle Firmen darauf achten müssen, die Verbraucher nicht irrezuführen oder zu täuschen, wenn sie bei Suchmaschinen Inserate platzieren.“

[mit Material von Josh Taylor, ZDNet.com]

ZDNet.de Redaktion

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