Kammergericht Berlin weist Klage einer Hausbesitzerin gegen Street View ab

Das Kammergericht Berlin hat die Beschwerde der Eigentümerin eines Einfamilienhauses zurückgewiesen (Aktenzeichen 10 W 127/10). Die Klägerin hatte befürchtete, dass sie und ihre Familie sowie der private Bereich ihres Vorgartens und der Wohnung auf den Fotos erkennbar sein könnten. Sie scheiterte mit ihrem Versuch, Google die Aufnahme ihres Hauses im Umfeld von Berlin zu untersagen, aber schon vor dem Landgericht (Aktenzeichen 37 O 363/10).

Laut Gericht ist es nicht zu beanstanden, dass Aufnahmen eines Hauses von der offenen Straße aus für die Internetseite Google Street View benutzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Fotos angefertigt werden, ohne eine Umfriedung zu überwinden, und dass sie keine Wohnung abbilden.

Die bloße Abbildung von Häuserzeilen oder Straßenzügen sei aber rechtlich nicht relevant, urteilte bereits das Landgericht. Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Fertigung darüber hinausgehender unerlaubter Aufnahmen habe die Antragstellerin jedoch nicht darlegen können.

Das Landgericht war der Ansicht, dass die Frau das Fotografieren nicht bereits im Wege des vorbeugenden Rechtsschutzes verbieten lassen könne. Außerdem führten die Richter ins Feld, dass Google die Gesichter von Personen anonymisiere und die Möglichkeit einräume, Gebäudeaufnahmen vor ihrer Veröffentlichung unkenntlich zu machen.

„Das Urteil des Landgerichts Berlin ist meiner Kenntnis nach das erste Urteil nach dem umstrittenen Start von Google Street View. Die Entscheidung ist zu begrüßen, denn sie entspricht der derzeit geltenden Rechtslage“, teilt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke mit. In Deutschland gebe es die so genannte Panoramafreiheit: Danach dürfen Gebäude von der Straße aus fotografiert werden. „Wenn Google hier den Bürgern das Recht auf Verpixelung ihrer Häuser einräumt, dann geschieht dies weniger aufgrund rechtlicher Verpflichtungen, sondern vielmehr, um dadurch eine höhere Akzeptanz des Dienstes zu erreichen.“

Solmecke sieht im Urteil allerdings noch eine Unsicherheit: So können die Google-Autos Fotos vom Haus der Klägerin nur aus dem Grund von der Straße aus tätigen, da die Fotografien von einem stark erhöhten Standpunkt aus aufgenommen werden. Nur dank dieser ungewöhnlichen Höhe könne eine hohe Hecke der Klägerin „überwunden“ werden. „Zu beachten ist hier allerdings noch als Randnotiz, dass die Richter nicht darüber entschieden haben, ob die Fotografien, die durch den besonderen Aufbau der Google-Street-View-Autos aus einer Höhe von drei Metern erfolgt sind, noch als Fotografien ‚von der Straße aus‘ bezeichnet werden können. Nach Ansicht der Richter war bis zuletzt unklar, ob durch diese speziellen Aufbauten eine zwei Meter hohe Hecke überwunden und damit die Innenräume des Hauses fotografiert werden konnten oder nicht.“

Im vergangenen Jahr hatte sich insbesondere Verbraucherministerin Aigner als Gegnerin von Street View positioniert. Rückenwind erhielten ihre Forderungen als herauskam, dass Google im Zuge der Aufnahmen mittels WLAN-Scanning weitere Daten gesammelt hat, etwa SSIDs, MAC-Adressen, E-Mails, Passwörter und URLs. Nachdem der Konzern diesbezüglich eingelenkt hatte, startet Street-View jedoch – anders als von Aigner prognostiziertnahezu fahrplanmäßig.

Im Nachgang hatte jedoch eine rege Diskussion um die Nutzung von Gedodaten überhaupt eingesetzt. Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) forderte etwa, die kommerzielle Veröffentlichung von Daten zu unterbinden, wenn sich dadurch ein „umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen“ erstellen lasse oder dieser „in ehrverletzender Weise“ beschrieben oder abgebildet werde.

„Notwendig ist ein breiter Ansatz, der das gesamte Internet einbezieht und sich nicht auf einzelne Teilaspekte wie Geodaten oder gar nur auf Google Street-View beschränkt“, sagte der Minister damals laut Focus Online. Damit lag er ganz auf der von Kanzlerin Merkel vorgegebenen Linie. Konkrete Vorschläge machte er bezüglich Gesichtserkennungsdiensten, Profildaten in Suchmaschinen und Standortdaten.

Der Branchenverband Bitkom stellte inzwischen einen Datenschutzkodex für Geodatendienste (PDF) vor. Unter anderem arbeiteten die Deutsche Telekom, Google und Microsoft sowie kleinere Anbieter, etwa Sightwalk und Panolife, an dem Entwurf mit.


Beispiel eines in Street View unkenntlich gemachten Hauses in der Allgäuer Gemeinde Oberstaufen (Screenshot: ZDNet)

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Alphabet übertrifft die Erwartungen im ersten Quartal

Der Umsatz steigt um 15 Prozent, der Nettogewinn um 57 Prozent. Im nachbörslichen Handel kassiert…

2 Tagen ago

Microsoft steigert Umsatz und Gewinn im dritten Fiskalquartal

Aus 61,9 Milliarden Dollar generiert das Unternehmen einen Nettoprofit von 21,9 Milliarden Dollar. Das größte…

2 Tagen ago

Digitalisierung! Aber wie?

Mehr Digitalisierung wird von den Unternehmen gefordert. Für KMU ist die Umsetzung jedoch nicht trivial,…

2 Tagen ago

Meta meldet Gewinnsprung im ersten Quartal

Der Nettoprofi wächst um 117 Prozent. Auch beim Umsatz erzielt die Facebook-Mutter ein deutliches Plus.…

3 Tagen ago

Maximieren Sie Kundenzufriedenheit mit strategischem, kundenorientiertem Marketing

Vom Standpunkt eines Verbrauchers aus betrachtet, stellt sich die Frage: Wie relevant und persönlich sind…

3 Tagen ago

Chatbot-Dienst checkt Nachrichteninhalte aus WhatsApp-Quellen

Scamio analysiert und bewertet die Gefahren und gibt Anwendern Ratschläge für den Umgang mit einer…

3 Tagen ago