Sollte es tatsächlich zu einer Annahme der schriftlichen Erklärung 29 mit einem anschließenden Gesetzgebungsverfahren kommen, muss die Kommission über viele Dinge nachdenken. Ein wichtiger Punkt wird dabei die Definition von "Suchmaschine" sein.
Niemand wird ernsthaft in Abrede stellen, dass Google, Bing und Yahoo Suchmaschinen sind. Sollten jedoch auch Preissuchmaschinen einbezogen sein, müsste das Konsumverhalten aller EU-Bürger für sechs Monate gespeichert werden. Damit würde der Gesetzgeber diesen Suchmaschinen einen Freibrief ausstellen. Eine faktische Kontrolle darüber, ob eine Preissuchmaschine ihre Daten weiterverkauft, kann es gar nicht geben.
Technisch gesehen sind auch Torrent-Tracker wie Pirate Bay Suchmaschinen. Juristisch ist Pirate Bay zwar in einigen Ländern als Anbieter von Raubkopien gebrandmarkt, zu dieser Auffassung kann man jedoch nur durch Ignorieren der Realität kommen, was in der juristischen Praxis allerdings nicht unüblich ist.
Dass Torrent-Tracker wie Pirate Bay mit Sitz in der EU alle Suchanfragen speichern und auf Verlangen an die Behörden aushändigen müssen, ist zumindest mit dem Kampf gegen Kinderpornografie nicht zu begründen. Die Lobbyisten der Film- und Musikindustrie würden alles daransetzen, um an die Daten zu kommen.
Ob tatsächlich die Lobbyisten hinter der schriftlichen Erklärung 29 stecken, wird sich vermutlich nicht eindeutig klären lassen. Christian Engström hat jedoch bereits im April vermutet, dass Film- und Musiklobbyisten die Zensurbestrebungen der EU unterstützen. Denkbar ist, dass dies auch für die Vorratsdatenspeicherung gilt.
Für die These, dass die beiden Verfasser der Erklärung 29 Hilfe von "außen" bekommen haben, spricht jedenfalls die offensichtliche Desinformation auf der Website smile29.eu. Das subtile Vorgehen entspricht eher der Marketingabteilung großer Unternehmen als der sonst üblichen parlamentarischen Praxis.
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