Cyberkriminalität ist schon lange nicht mehr das Werk von Einzelpersonen oder einzelnen Banden und Gangs. Längst hat sich im Internet eine perfekt vernetzte Schattenwirtschaft von immensem Ausmaß gebildet. Illegale Handelsplattformen, auf denen Kreditkartendaten, persönliche Informationen und Krankenakten gehandelt werden, können in Ländern, die in solchen Fällen keine Strafverfolgung vornehmen, ungehindert operieren.
Auf diese Weise lassen sich Millionen von Kreditkartendaten, die Hacker aus Datenbanken entwendet oder durch Abhören des Datenverkehrs von Kaufhäusern erlangt haben, weltweit verteilen, so dass sie bereits binnen Stundenfrist nach dem Diebstahl für Abhebungen an Geldautomaten in der ganzen Welt genutzt werden.
Es gibt sogar Zahlungssysteme, die sich auf anonyme Zahlungen spezialisiert haben. Der bekannteste Dienst ist WebMoney. WebMoney hat seinen Sitz in Belize und arbeitet absolut diskret. Diskussionen um schwarze Listen und welchen Ton ein deutscher Finanzminister gegenüber einem Nachbarland anschlagen darf, gibt es im Zusammenhang mit WebMoney nicht. Ebenso gibt es keine illoyalen Mitarbeiter, die CDs an deutsche Steuerbehörden verkaufen können, da WebMoney seine Kunden nicht namentlich kennt.
Neben Kreditkartenbetrug entwickeln sich ständig neue Methoden der Cyberkriminalität. Aktuell verdienen viele Betrüger ihr Geld mit Scareware. Das ist Software, die vorgaukelt, dass ein Computer mit Malware infiziert ist. Gegen Zahlung des Preises für die „Vollversion“ wird eine Entfernung der Malware versprochen. Auch im Bereich Scareware gibt es bereits Wertschöpfungsketten. „Anbieter“ von Scareware zahlen für jede erfolgreiche Weiterleitung auf ihre Website etwa acht Cent.
Eine Strafverfolgung der Beteiligten ist äußerst schwierig. Die Beteiligten verschleiern ihre IP-Adressen durch Proxys und Gateways. In den wenigen Fällen, in denen es gelingt, einzelne Personen zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen, können die Verhafteten ihre Komplizen gar nicht nennen. Es handelt sich zwar um organisiertes Verbrechen, man kann jedoch nicht von mafiösen Strukturen sprechen, weil sich die Beteiligten tatsächlich nicht kennen.
Zu guter Letzt mangelt es gewaltig an internationaler Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden. Informationen will man nicht austauschen. Dafür überschreitet man gerne einmal seine Kompetenzen, indem man Festnahmen auf fremden Hoheitsgebiet durchführt, wie im Fall „Aleksandr Suworow“ geschehen.
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