Bundestag beschließt entschärftes Leistungsschutzrecht für Presseverlage

Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage hat dank der Stimmen der schwarz-gelben Koalition den Bundestag passiert – allerdings in abgeschwächter Form. In namentlicher Abstimmung votierten 293 Abgeordnete für und 243 gegen das Gesetz, drei enthielten sich.

Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der SPD (17/12546), der Linksfraktion (17/12547) und der Grünen (17/12548). Die SPD hatte gefordert, den „gebotenen Interessenausgleich zwischen den Rechten von Presseverlegern und Journalisten, den Diensten der Informationsgesellschaft und der Informationsfreiheit herzustellen“. Die Linke hatte verlangt, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und stattdessen andere Vorschläge zu machen, um Urheber angemessen zu vergüten. Auch die Grünen sprachen sich gegen das Leistungsschutzrecht aus und plädierten für einen runden Tisch zur Frage der Finanzierung journalistischer Inhalte im Internet.

Die Bundesregierung sieht in der Neuregelung hingegen einen Schutz vor „systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung“ durch Anbieter von Suchmaschinen und Diensten, die Inhalte wie Suchmaschinen aufbereiten. Denn deren Geschäftsmodell sei „in besonderer Weise darauf ausgerichtet“, für die eigene Wertschöpfung „auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen“.

Der Ende August vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage war am Dienstag überraschend geändert worden. Ursprünglich sah er vor, dass Suchmaschinenanbieter und News-Aggregatoren wie Google künftig für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen müssen, die wiederum die Urheber der Texte daran beteiligen sollen. Erwerben die Anbieter keine Nutzungslizenz, können die Verlage auf Unterlassung klagen.

Mit der kürzlichen Änderung wurde der Gesetzentwurf aber deutlich aufgeweicht: Denn „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ sind nun von der Regelung ausgenommen und bleiben damit lizenzfrei. Um genau diese von Google verwendete Snippets ging es aber eigentlich bei dem Gesetz. Denn längere oder komplette Texte sind ohnehin durch das Urheberrecht geschützt.

Was unter „kleinste Textausschnitte“ zu verstehen ist, müssen die Verlage zudem selbst mit Google oder ähnlichen Anbietern aushandeln. Eine exakte Definition gibt es nicht, was für weitere Rechtsunsicherheit sorgt. Eine Abmahnwelle könnte die Folge sein.

Die Verlegerverbände BDZV und VDZ begrüßten den heutigen Bundestagsbeschluss. „Auch wenn der verabschiedete Text nicht alle Vorstellungen der Verleger berücksichtigt, ist das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage ein wichtiges Element eines fairen Rechtsrahmens für die digitale Welt“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

Der Hightech-Verband Bitkom übte hingegen scharfe Kritik: „Das Gesetz ist schlicht überflüssig und wird gegen die Empfehlungen der meisten Rechtsexperten durch das Parlament gejagt“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Nach den zahlreichen Änderungen ist nun völlig unklar, was mit dem Gesetz überhaupt erreicht werden soll.“

Google-Sprecher Kay Oberbeck erneuerte ebenfalls seine Kritik: Auch wenn Suchergebnisse in bewährter Form zwar weiterhin nicht erfasst werden sollen, bleibe das Gesetz „schädlich für Nutzer und kleine Unternehmen“. „Jetzt liegt es am Bundesrat, einen dauerhaften Schaden für das Internet in Deutschland zu verhindern.“

Der Bundesrat könnte das umstrittene Gesetz noch blockieren. Am 6. März will er im Rechtsausschuss darüber beraten und am 22. März im Plenum.

Die Positionen von Google und den Verlegerverbänden lassen sich auf den Webseiten www.google.de/campaigns/deinnetz/ und www.pro-leistungsschutzrecht.de nachlesen. Auch die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) informiert online über das Thema.

Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.

ZDNet.de Redaktion

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