US-Patentamt erklärt wichtiges Apple-Schutzrecht vorläufig für ungültig

Das US-Patentamt hat ein weiteres Schutzrecht, das Apple bisher erfolgreich gegen Samsung eingesetzt hat, für ungültig erklärt. Nach einer erneuten Überprüfung wies das US Patent and Trademark Office (USPTO) alle 21 Ansprüche aus dem Patent mit der Nummer 7.844.915 zurück. Es beschreibt die sogenannte Pinch-to-Zoom-Geste. Sie ist ein wichtiger Bestandteil mobiler Betriebssysteme und ermöglicht es, mit zwei Fingern Bildschirminhalte zu vergrößern oder zu verkleinern.

Samsung weist auf die vorläufige Entscheidung des Patentamts in einem gestern eingereichten Schriftsatz hin. Sie sei für den Antrag auf eine Neuverhandlung und auch Apples Versuch, ein Verkaufsverbot für Samsung-Geräte zu erwirken, von großer Bedeutung. Beides hatte die vorsitzende Richterin Lucy Koh jedoch schon Anfang der Woche abgelehnt.

Apple hat noch die Möglichkeit, den Beschluss des Patentamts anzufechten. Unter anderem beschreibt das Schutzrecht detailliert eine Technologie, die unterscheiden kann, ob ein Nutzer mit einem Finger einen Bildlauf durchführt, oder ob es mehrere Berührungspunkte gibt. Ein Geschworenengericht hatte im Sommer festgestellt, dass 21 Geräte von Samsung gegen das Patent verstoßen.

Es spielte auch eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung des Schadenersatzes, den die Jury im August auf 1,05 Milliarden Dollar festsetzte. Die Entscheidung muss allerdings noch von Richterin Koh bestätigt werden.

Laut USPTO sind die Ansprüche aus dem Patent ungültig, weil die betroffenen Techniken schon in anderen Schutzrechten beschrieben sind. Die Behörde bezieht sich unter anderem auf je ein Patent aus den USA und Japan. Weder Samsung noch Apple wollten die Entscheidung des Patentamts kommentieren.

Vor knapp zwei Wochen hatte das USPTO bereits das Patent 7.479.949 für vorläufig ungültig erklärt. Es bezieht sich ebenfalls auf wesentliche Multitouch-Funktionen, ohne die aktuelle Mobilbetriebssysteme praktisch nicht mehr denkbar sind. Das von Apple gegen Samsung in Stellung gebrachte sogenannte „Gummiband-Patent“ wurde schon im Oktober für ungültig erklärt.

[mit Material von Josh Lowensohn, News.com]

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

Recent Posts

AMD steigert Umsatz und Gewinn im ersten Quartal

Server-CPUs und Server-GPUs legen deutlich zu. Das Gaming-Segment schwächelt indes.

7 Stunden ago

Google stopft schwerwiegende Sicherheitslöcher in Chrome 124

Zwei Use-after-free-Bugs stecken in Picture In Picture und der WebGPU-Implementierung Dawn. Betroffen sind Chrome für…

2 Tagen ago

Studie: 91 Prozent der Ransomware-Opfer zahlen Lösegeld

Die durchschnittliche Lösegeldzahlung liegt bei 2,5 Millionen Dollar. Acht Prozent der Befragten zählten 2023 mehr…

2 Tagen ago

DMA: EU stuft auch Apples iPadOS als Gatekeeper ein

Eine neue Analyse der EU-Kommission sieht vor allem eine hohe Verbreitung von iPadOS bei Business-Nutzern.…

2 Tagen ago

Chips bescheren Samsung deutlichen Gewinnzuwachs

Das operative Ergebnis wächst um fast 6 Billionen Won auf 6,64 Billionen Won. Die Gewinne…

2 Tagen ago

Chrome: Google verschiebt das Aus für Drittanbietercookies

Ab Werk blockiert Chrome Cookies von Dritten nun frühestens ab Anfang 2025. Unter anderem gibt…

3 Tagen ago