Datenschützer Patrick Breyer und der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland (Bündnis 90/Die Grünen) haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Beschwerde gegen das sogenannte BSI-Gesetz eingereicht. Das 79 Seiten starke Dokument (PDF, Az. 77066/11) soll der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung in Europa ein Ende setzen, wenn es nach den Beschwerdeführern geht.
Das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ wurde am 14. August 2009 beschlossen und ist seit 20. August 2009 in Kraft. Aus Sicht von Breyer und Wieland geht es in mehreren Punkten zu weit. Es ermächtige etwa das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), ohne Anlass die elektronische Kommunikation mit Bundesbehörden und Bundestagsabgeordneten aufzuzeichnen. Dabei könne auch jede Nutzung öffentlicher Internetportale von Bundesbehörden erfasst werden – etwa wer sich wann für welche Internetseiten interessiert habe.
Breyer und Wieland waren Ende Mai 2011 mit einer ersten Verfassungsbeschwerde (PDF) gescheitert: Das Bundesverfassungsgericht wollte nicht entscheiden (PDF), weil es zu wenige Belege für eine Grundrechtsverletzung sah.
„Ich hoffe, der Menschenrechtsgerichtshof wird dem rumänischen Verfassungsgerichtshof folgen und das Prinzip einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung generell für unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erklären“, sagte Patrick Breyer. Damit wäre seiner Ansicht nach nicht nur das BSI-Gesetz, sondern auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom Tisch – die Deutschland nach wie vor nicht umgesetzt hat.
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