Categories: RechtRegulierung

EU-Generalanwalt: Google darf Recht auf Vergessenwerden auf EU beschränken

Im Streit um die Reichweite des Rechts auf Vergessenwerden hat Google einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Der Generalanwalt der EU Maciej Szpunar geht davon aus, dass Google die Löschung von Ergebnissen aus seinem Suchindex auf den EU-Raum beschränken darf und nicht, wie beispielsweise von französischen Datenschützern gefordert, weltweit umsetzen muss. Der Europäische Gerichtshof folgt in der Regel der Einschätzung des Generalanwalts-

2014 hatte der EuGH entschieden, dass der Betreiber einer Suchmaschine im Fall personenbezogener Daten auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich ist. Seitdem kann eine Person unter bestimmten Voraussetzungen vom Betreiber verlangen kann, Links aus der Ergebnisliste zu löschen, die bei einer Suche nach ihrem Namen erscheint. Die fraglichen Einträge müssen die Privatsphäre der Person verletzen.

Strittig war von Anfang an, ob das Urteil auch außerhalb der EU angewendet werden muss. Google beschränkte sich darauf, beispielsweise Beschwerden deutscher Nutzer nur aus der Ergebnisliste zu entfernen, wenn die Suche mit der unter google.de erreichbaren deutschen Suchmaschine angestoßen wurde. Anfang 2016 weitete das Unternehmen das Recht auf Vergessenwerden auf seine internationalen Domains aus.

Seitdem erfolgt die Löschung anhand der IP-Adresse des Nutzers. Legt diese nahe, dass Nutzer aus einem EU-Mitgliedstaat heraus auf das Internet zugreift, werden die fraglichen Links aus den Resultaten entfernt. Die Standortermittlung per IP-Adresse lässt sich jedoch leicht austricksen, was es Nutzern erlaubt, das Recht auf Vergessenwerden auszuhebeln.

Aufgrund dessen beharrt die französische Datenschutzbehörde CNIL schon seit September 2015 auf einer weltweiten Löschung. 2016 verhängte sie schließlich eine Geldstrafe von 100.000 Euro gegen Google, weil die Sperrung nicht weltweit erfolgt. Gegen diese Strafe klagte Google bei einem französischen Verwaltungsgericht, dass die Entscheidung im Sommer 2017 jedoch an den EuGH übergab.

Wie die Agentur Reuters berichtet, begrüßte Google nun die Einschätzung des Generalanwalts. „Wir haben hart gearbeitet, um sicherzustellen, dass das Recht auf Vergessenwerden für Europäer effektiv umgesetzt wird, inklusive der Nutzung von Geolokalisierung, um eine Effektivität von 99 Prozent zu erreichen“, erklärte Peter Fleischer, Senior Privacy Counsel bei Google. Die CNIL indes nahm die Einschätzung zur Kenntnis und wiederholte ihre Ansicht, wonach das Recht auf Privatsphäre nicht vom Standort der Person, die eine Internetsuche ausführe, abhängig sein dürfe.

Szpunar begründete seine Einschätzung mit einer Abwägung zwischen dem Recht auf Vergessenwerden und anderen Grundrechten. Auch das legitime Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen müsse berücksichtigt werden. Von daher dürften Suchvorgänge von Nutzern außerhalb der EU nicht von der Löschung von Ergebnissen betroffen sein.

Mit einem Urteil des EuGH ist Reuters zufolge in den kommenden zwei bis vier Monaten zu rechnen. Der Europäische Gerichtshof ist jedoch nicht an die Einschätzung des Generalanwalts gebunden – der Ausgang des Verfahrens ist also offen.

Whitepaper

Studie zu Filesharing im Unternehmen: Kollaboration im sicheren und skalierbaren Umfeld

Im Rahmen der von techconsult im Auftrag von ownCloud und IBM durchgeführten Studie wurde das Filesharing in deutschen Unternehmen ab 500 Mitarbeitern im Kontext organisatorischer, technischer und sicherheitsrelevanter Aspekte untersucht, um gegenwärtige Zustände, Bedürfnisse und Optimierungspotentiale aufzuzeigen. Jetzt herunterladen!

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

Recent Posts

AMD steigert Umsatz und Gewinn im ersten Quartal

Server-CPUs und Server-GPUs legen deutlich zu. Das Gaming-Segment schwächelt indes.

8 Stunden ago

Google stopft schwerwiegende Sicherheitslöcher in Chrome 124

Zwei Use-after-free-Bugs stecken in Picture In Picture und der WebGPU-Implementierung Dawn. Betroffen sind Chrome für…

2 Tagen ago

Studie: 91 Prozent der Ransomware-Opfer zahlen Lösegeld

Die durchschnittliche Lösegeldzahlung liegt bei 2,5 Millionen Dollar. Acht Prozent der Befragten zählten 2023 mehr…

2 Tagen ago

DMA: EU stuft auch Apples iPadOS als Gatekeeper ein

Eine neue Analyse der EU-Kommission sieht vor allem eine hohe Verbreitung von iPadOS bei Business-Nutzern.…

2 Tagen ago

Chips bescheren Samsung deutlichen Gewinnzuwachs

Das operative Ergebnis wächst um fast 6 Billionen Won auf 6,64 Billionen Won. Die Gewinne…

2 Tagen ago

Chrome: Google verschiebt das Aus für Drittanbietercookies

Ab Werk blockiert Chrome Cookies von Dritten nun frühestens ab Anfang 2025. Unter anderem gibt…

3 Tagen ago