Apple hat im Patentstreit mit der University of Wisconsin eine Niederlage erlitten. Eine Jury stellte fest, dass Apples Mobilprozessor A7, der im September 2013 zusammen mit dem iPhone 5S vorgestellt wurde, das Schutzrecht 5.781.752 verletzt. Der iPhone-Hersteller muss der US-Universität nun möglicherweise bis zu 862,4 Millionen Dollar Schadenersatz bezahlen, wie Computerworld berichtet.
Vier Forscher der University of Wisconsin haben das Patent im Juli 1998 erhalten, also lange vor Apples Einstieg in die Prozessorentwicklung. Es beschreibt einen Schaltkreis, der Befehle anhand von zuvor ausgeführten Befehlen voraussagen kann und dabei auch vorherige falsche Prognosen berücksichtigt. Die Forscher selbst beschreiben ihre Arbeit als „wichtigen Meilenstein im Bereich Design und Architektur von Computer-Mikroprozessoren“.
Über die Höhe des Schadenersatzes haben die Geschworenen beziehungsweise das Gericht noch nicht entschieden. Dabei wird entscheidend sein, ob sie sich dem Argument der Kläger anschließen, Apple habe vorsätzlich gehandelt. Das Unternehmen aus Cupertino habe in mehreren eigenen Patentanträgen das eingeklagte Patent als „Prior Art“ erwähnt – also als eine bereits vorhandene Technik. Das sieht die Universität als Beweis dafür an, dass Apple das Schutzrecht kannte.
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Ein Lizenzabkommen habe Apple zudem mit dem Hinweis, die WARF sei lediglich ein Patentverwerter, abgelehnt, heißt es in der Klageschrift. Deswegen sei die Klage notwendig gewesen.
Intel und die Wisconsin Alumni Research Foundation haben einen Rechtsstreit um dasselbe Patent laut Computerworld außergerichtlich beigelegt. Der Chiphersteller habe für die Nutzung des Schutzrechts 110 Millionen Dollar bezahlt.
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