Patentstreit mit Apple: Samsung zu 120 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt

Die achtköpfige Jury hat im zweiten kalifornischen Patentprozess am Freitag entschieden, dass Samsung drei Schutzrechte von Apple verletzt. Dem iPhone-Hersteller sprach sie dafür 119,6 Millionen Dollar Schadenersatz zu und damit deutlich weniger als die geforderten 2,2 Milliarden Dollar. Apple wiederum verstößt gegen ein Samsung-Patent und schuldet dem Unternehmen deswegen 158.400 Dollar. Samsung hatte einen Schaden von 6,2 Millionen Dollar geltend gemacht.

Alle von Apple angeführten Samsung-Produkte nutzen dem Urteil zufolge unerlaubt die Techniken, die in den Patenten 5.946.647 (Quick Links), 6.847.959 (universelle Suche) und 7.761.414 (Hintergrundsynchronisation) beschrieben werden. Beim Slide-to-Unlock-Patent 8.046.721 fanden die Geschworenen nur bei einigen Geräten wie dem Galaxy Nexus Verstöße, nicht jedoch bei allen. Für das Patent 8.074.172 (automatische Rechtschreibkorrektur) mussten sie nur noch die Höhe des Schadenersatzes ermitteln, da die vorsitzende Richterin Lucy Koh hier schon einen Verstoß festgestellt hatte.

Apple wiederum verwendet nach Ansicht der Jury eine von Samsung patentierte Technik für die Organisation von Fotos und Videos und Ordnern. Das Patent 6.226.449 wurde ursprünglich von Hitachi entwickelt. Das zweite von Samsung in Stellung gebrachte Schutzrecht verletzt Apple demnach nicht. Es beschreibt die Übertragung von Videos und hätte Auswirkungen auf Apples Videochat Facetime gehabt.

Allerdings wurden die Geschworenen noch nicht entlassen. Auf Antrag von Apple müssen sie heute erneut darüber beraten, ob Apple nicht doch eine Entschädigung für eine bestimmte Version des Samsung Galaxy S2 zusteht, die ebenfalls eine automatische Rechtschreibkorrektur verwendet.

Apple dankte in einer ersten Stellungnahme dem Gericht und der Jury für ihre Arbeit. „Das heutige Urteil bestätigt, was Gerichte weltweit schon festgestellt haben: dass Samsung absichtlich unsere Ideen gestohlen und unsere Produkte kopiert hat“, teilte das Unternehmen aus Cupertino mit. Samsung wollte sich nicht zu dem Urteil äußern. „Ein Kommentar ist nicht angebracht, während die Geschworenen noch beraten.“

HIGHLIGHT

Der große Patent-Basar in der IT-Branche

In den vergangenen Monaten scheint bei vielen bedeutenden IT-Firmen Vernunft eingekehrt zu sein: Statt sich gegenseitig vor Gericht zu zerren, haben viele von ihnen große, umfassende Patentabkommen abgeschlossen. ZDNet gibt einen Überblick und zeigt, wo sich die Wogen geglättet und wo sich die Fronten verhärtet haben.

Das Urteil kann nach Ansicht von Brian Love, stellvertretender Professor an der Santa Clara University School of Law, als ein Erfolg für Samsung angesehen werden. „Durch Googles direkte Beteiligung an der Entwicklung der angeblich patentverletzenden Software klang Apples Anschuldigung, Samsung habe das iPhone kopiert, nie sehr glaubwürdig.“

Am vergangenen Dienstag hatten beiden Parteien ihre Schlussplädoyers gehalten. Die Jury, bestehend aus vier Männern und vier Frauen, brauchte damit rund drei Tage, um ein Urteil zu finden.

Auch wenn es wie schon im ersten Patentprozess zwischen Apple und Samsung in erster Linie darum ging, wer wessen Erfindungen kopiert hat, bot das zweite Verfahren neue Aspekte. So stecken die meisten Funktionen, die Apple als patentverletzend einstuft, in Googles Mobilbetriebssystem Android. Einzige Ausnahme ist das Slide-to-Unlock-Patent, das das Entsperren eines Geräts per Wischgeste beschreibt. Da der Internetkonzern keine Handys oder Tablets herstellt, würde eine Klage von Apple gegen Google wenig bringen.

Das Urteil des ersten Patentprozesses ist immer noch nicht rechtskräftig. Anfang März hatte Richterin Koh Apple ein dauerhaftes Verkaufsverbot von 23 Samsung-Produkten verweigert. Zugleich bestätigte sie den im November von einer Jury angesetzten zusätzlichen Schadenersatz von 290 Millionen Dollar. Damit droht Samsung nun eine Strafzahlung von insgesamt 930 Millionen Dollar. Beide Seiten haben jedoch Beschwerden gegen diese Entscheidungen eingelegt. Das ist auch für den zweiten Prozess zu erwarten.

[mit Material von Shara Tibken, News.com]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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