ITC verschiebt finale Entscheidung über Verkaufsverbot gegen Samsung

Die US-Außenhandelsbehörde International Trade Commission (ITC) nimmt sich mehr Zeit, um zu entscheiden, ob Samsung bestimmte Patente von Apple verletzt. Gestern Abend teilte die Behörde mit, sie werde ihr abschließendes Urteil, das auch ein Verkaufsverbot beinhalten kann, erst am 9. August bekannt geben. Ursprünglich wollte sie sich heute zu Apples Beschwerde äußern.

Mit der Urteilsverkündung in der kommenden Woche schließt die ITC ihr Ermittlungsverfahren gegen Samsung ab. Vor neun Monaten hatte sie festgestellt, dass mehrere Mobilgeräte von Samsung gegen vier Apple-Patente verstoßen. Dazu gehören das Galaxy S2 und das Tablet Galaxy Tab 10.1. Die Entscheidung war allerdings nur vorläufig.

Ebenfalls am 9. August findet im kalifornischen San Jose eine weitere Anhörung zu der dort verhandelten ersten Patentklage von Apple gegen Samsung statt. Das Bezirksgericht beschäftigt sich dann erneut mit den beantragten permanenten Verfügungen. Eine Jury hatte im August 2012 geurteilt, dass Samsung unerlaubt Apples geistiges Eigentum verwendet.

Darüber hinaus muss US-Präsident Barack Obama am Wochenende entscheiden, ob er gegen ein anderes Urteil der ITC im Streit zwischen Apple und Samsung sein Veto einlegt. Im Juni hatte die Behörde geurteilt, dass Apple Samsungs Rechte an Mobilfunktechnologien verletzt, und ein Verkaufsverbot gegen ältere iPhone-Modelle und die erste- und zweite iPad-Generation verhängt. Zwar bietet Apple inzwischen neuere Versionen seiner Mobilprodukte an, AT&T hat jedoch immer noch das iPhone 4 und das iPad 2 im Programm.

Zuletzt hatte 1987 ein US-Präsident eine ITC-Entscheidung mit seinem Veto aufgehalten. Damals ging es um eine von Texas Instruments wegen Speicherchips eingereichte Beschwerde gegen Sharp, Toshiba, NEC und Samsung.

Technologiefirmen rufen seit Jahren immer öfter die US-Außenhandelsbehörde an, um ihre Streitigkeiten zu schlichten. Eine Beschwerde bei der International Trade Commission kann gleichzeitig mit einer Zivilklage eingebracht werden. Die Androhung eines Verkaufsverbots, das von der ITC verhängt werden kann, führt in der Regel zu einer schnellen Einigung der Streitparteien. Entsprechende Verhandlungen zwischen Apple und Samsung verliefen bisher jedoch ergebnislos.

[mit Material von Josh Lowensohn, News.com]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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