Hinweispflicht auf ausländische Fahrzeugpapiere in Ebay-Angebot

Der Besitzer eines Mercedes-Oldtimers hatte diesen bei Ebay angeboten und erfolgreich verkauft. In der Ebay-Anzeige war kein Hinweis darauf enthalten, dass das Auto nur über schwedische Fahrzeugpapiere verfügte.

Als der Käufer dies bei der Abholung des Wagens feststellte, verweigerte er die Annahme und trat vom Vertrag zurück. Der Besitzer des Oldtimers verkaufte diesen einige Zeit später zu einem geringeren Preis. Die Differenz der Kaufpreise verlangte er von dem Beklagten als Schadenersatz.

Das Amtsgericht Eisenach wies die Klage ab (Aktenzeichen 54 C 295/10). Es führte in seiner Begründung aus, dass dem Kläger der geltend gemachte Schadenersatz nicht zustehe, weil der Rücktritt des Beklagten vom Kaufvertrag wirksam und rechtens gewesen sei: Verfüge ein Fahrzeug nicht über deutsche Zulassungspapiere, stelle dies ein behördliches Hindernis und somit einen Rechtsmangel dar. Dieser rechtfertige einen Rücktritt.

Der Kläger hätte bereits in seiner Ebay-Verkaufsanzeige darauf hinweisen müssen, dass der Wagen nur über schwedische Fahrzeugpapiere verfüge. Der Käufer sei nicht verpflichtet, in Bezug auf diesen Punkt noch einmal nachzuhaken, zumal der Wagen ein deutsches Fabrikat sei, über eine deutsche Website angeboten und von einem deutschen Anbieter verkauft worden sei. Er habe deshalb keinerlei Anhaltspunkt gehabt, skeptisch zu werden und sich bei dem Kläger über die Fahrzeugpapiere zu informieren.

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ZDNet.de Redaktion

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