Microsoft verschiebt Start der Kamerafahrten für Streetside


Die mit Kameras ausgestatteten Navteq-Autos fahren nun erst ab 23. Mai durch Deutschland (Bild: Microsoft).

Microsoft wird mit den Kamerafahrten für den Panoramadienst Bing Maps Streetside vermutlich erst am 23. Mai beginnen. Das hat der Konzern heute mitgeteilt. Ursprünglich hatte er angekündigt, am 9. Mai mit den Aufnahmen zu beginnen. Als Grund für die Verzögerungen nennt das Unternehmen technische Probleme bei der Ausstattung der Fahrzeuge.

Gleich geblieben sind die ersten zu befahrenden Städte: Nürnberg, Fürth und Erlangen. Für Juni sind darüber hinaus auch Fahrten für die Rhein-Neckar-Region und den Raum Stuttgart vorgesehen. Diese Fahrten dauern voraussichtlich bis in den August. Einen aktuellen Befahrungsplan finden Interessierte unter www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx. Auf der Site informiert Microsoft über Zeitpläne und Strecken für die Aufnahmefahrten im Bundesgebiet. Derzeit sind bundesweit etwa für 50 weitere Städte und Regionen Aufnahmen von öffentlichen Straßen und Plätzen geplant. Erste Bilder will Microsoft ab Sommer in das bestehende Kartenmaterial von Bing Maps integrieren.

Ob tatsächlich technische Schwierigkeiten für die Veränderungen im Zeitplan ausschlaggebend sind, ist allerdings fraglich: Nach Ankündigung der Kamerafahrten kam nicht nur von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), sondern auch aus den betroffenen Bundesländern harsche Kritik an Microsofts Plänen.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass es gegen die Aufnahmen kein vorheriges Widerspruchsrecht gibt. Das ist mit einem wirksamen Datenschutz unvereinbar“, sagte beispielsweise der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Beim Start von Google Street View habe es die Möglichkeit gegeben, vorab Einspruch zu erheben. Es sei nicht einzusehen, weshalb für Microsofts Streetside etwas anderes gelten sollte.

„Eine nachträgliche Löschung schützt das Persönlichkeitsrecht von Mietern und Eigentümern nicht. Das Internet vergisst nicht“, so Herrmann weiter. „Auf Daten, die auch nur wenige Stunden im Internet sind, hat jedermann weltweit Zugriff.“ Ein vorheriges Widerspruchsrecht sei daher unverzichtbar. Der Innenminister drohte sogar an, Streetside zu verbieten, sollte sich Microsoft weigern, Vorabeinsprüche zuzulassen.

Ähnlich wie Herrmann argumentierte auch Baden-Württembergs Landesdatenschutzbeauftragter Jörg Klingbeil. Ihm geht es zwar nicht darum, die Kamerafahrten für „Bing Maps Streetside“ grundsätzlich zu verhindern, aber er dringt darauf, dass Microsoft dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Bürger ebenso Rechnung trägt, wie dies dessen Mitbewerbern abverlangt wurde. Insbesondere hält er es für unabdingbar, dass das Unternehmen Eigentümern und Mietern die Möglichkeit einräumt, der Veröffentlichung von Aufnahmen der ihnen gehörenden beziehungsweise von ihnen bewohnten Gebäude zu widersprechen, bevor die Bilder ins Internet gestellt werden.

„Aus gutem Grund ist das Vorab-Widerspruchsrecht deshalb ein zentraler Bestandteil des 13-Punkte-Katalogs gewesen, den der Hamburgische Datenschutzbeauftragte im letzten Jahr mit der Firma Google ausgehandelt hat, um die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen im Rahmen des vergleichbaren Online-Dienstes ‚Google Street View‘ zu wahren“, so Klingbeil.

Die vom Kartenanbieter Navteq ausgestatteten Fahrzeuge nutzen Multi-View- und Panoramakameras sowie ein so genanntes LIDAR-System zur Ermittlung von 3D-Daten, anhand derer das Bildmaterial zu 3D-Modellen zusammengefügt wird. Eine Messeinheit aus mehreren Sensoren und GPS-Empfängern erfasst stetig die exakte Position der Kameras.

Wie Google wird auch Microsoft zur Verbesserung seines Geolokalisierungsservice Daten von verfügbaren WLAN-Netzen sammeln. Anders als der Konkurrent will es sich dabei aber auf die BSSID (MAC-Adresse) und die Signalstärke beschränken. Google hatte sich den Zorn von Datenschützern zugezogen, weil es in über 30 Ländern rund 600 GByte Daten aus ungesicherten Funknetzen, darunter Teile von E-Mails und Passwörter, gesammelt und gespeichert hatte – angeblich aus Versehen. In Frankreich musste der Konzern deswegen zuletzt eine Geldstrafe von 100.000 Euro zahlen.

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ZDNet.de Redaktion

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