Google muss sich vor einem kalifornischen Bezirksgericht einer Sammelklage wegen Verletzung der Privatsphäre stellen. Die Kläger wehren sich dagegen, dass die Suchmaschine die Anfragen der Nutzer über Referrer-Links an die verlinkten Websites weitergibt. Sollte die Klage Erfolg haben, hätte das weitreichende Auswirkungen auf das Online-Marketing.

Sucht ein Anwender beispielsweise nach „Sushi Restaurants in München“, erzeugt Google eine Seite mit Suchergebnissen, deren Adresse so beginnt: http://www.google.com/search?q=sushi+restaurants+in+münchen… Obendrein sind Angaben über den vom Anwender benutzten Browser enthalten. Klickt der Anwender ein Suchresultat an, wird dieser Universal Resource Locator (URL) samt enthaltener Suchanfrage über den Webbrowser an die jeweilige Site weitergegeben. In manchen Browsern, zum Beispiel Opera, kann man die Weitergabe dieses Referrers – also die Webadresse der Site, von der man kommt – für bestimmte Websites unterdrücken.

Die Abfrage des Referrers ist im Web gang und gäbe. Die Technik dient unzähligen Website-Betreibern dazu, zu ermitteln, welche anderen Sites ihnen Traffic vermitteln und über welche Suchanfragen die Anwender zu ihrer Site finden. Trotzdem wehrt sich die Klägerin aus San Francisco gegen diese Praxis.

Über die im Referrer enthaltenen Informationen könnten Drittanbieter einen riesigen Bestand an persönlichen und sensiblen Informationen über die Suchenden zusammentragen. Sie müssten bloß die Suchanfragen sammeln und sie mit einzelnen Identitäten verbinden. Die Identitäten bekämen sie beispielsweise über die IP-Adressen der Anwender, die der Browser ebenfalls mitliefert. Noch einfacher ginge es, wenn der Anwender nach seinem eigenen Namen suchte, eine nicht seltene Praxis, die auch Egosurfing genannt wird.

Die Kläger argumentieren: „Google legt großen Wert darauf, die individuellen Suchanfragen an Drittanbieter weiterzugeben, weil der finanzielle Erfolg des Unternehmens unter anderem von einer geradezu symbiotischen Beziehung zu Suchmaschinenoptimierungsberatern (SEO, Search Engine Optimization) abhängt und von der Möglichkeit der Drittanbieter, Web-Analysen durchzuführen.“ Mitkläger in Kalifornien sind alle, die nach dem 25. Oktober 2006 Google benutzt und auf ein Suchresultat geklickt haben.

Die Furcht um die eigene Privatsphäre ist nicht unbegründet. Was man durch Suchanfragen über einzelne Anwender herausbekommen kann, hat AOL 2006 demonstriert. Damals gelangte eine Datenbank mit Suchabfragen anonymisierter Benutzer ins Web, die peinliche Details über deren Privatleben enthüllte.

Sollten die Suchanfragen infolge eines Gerichtsentscheids tatsächlich nicht mehr weitergegeben werden, hätte das drastische Auswirkungen auf das Internet-Marketing. Auch Yahoo und Bing geben Suchanfragen weiter. Bei manchen Websites sind sogar noch sensiblere Informationen in den URL-Strings enthalten.

Danny Sullivan, ein Beobachter der Szene, schreibt auf Search Engine Land: „Referrer sind ein Teil des Erfolgs von Internet-Marketing, weil man die Ergebnisse nachverfolgen kann. Ohne Referrer wird das Internet wieder zur Offline-Welt, in der die Kunden für Marketing Geld ausgeben und dabei im Vergleich mit dem Internet wenig Informationen haben, was wirklich funktioniert.“


Von Google übergebene URLs enthalten die Suchbegriffe des Nutzers (Screenshot: ZDNet).

ZDNet.de Redaktion

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