Verbraucherministerin Aigner will gegen Google Streetview vorgehen


Verbraucherministerin Ilse Aigner (Bild: BMELV, Martin Kriner).

In einem Interview mit dem Magazin Focus hat Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) den Google-Dienst Streetview stark kritisiert und Einschränkungen gefordert. „Die flächendeckende Fotoaktion ist nichts anderes als eine millionenfache Verletzung der Privatsphäre“, sagte die Ministerin. „Kein Geheimdienst dieser Welt würde so ungeniert auf Bilderjagd gehen.“

Im Interview mit dem Focus schlägt Aigner statt des derzeit verwendeten Opt-Out-Verfahrens ein Opt-In-Modell vor. „Die Bürger sollten nicht gegen eine Veröffentlichung ihrer privaten Daten widersprechen müssen, sondern Google sollte die Pflicht haben, die Genehmigung der Bürger einzuholen, wenn sie das Foto eines Privathauses veröffentlichen möchten.“

Diese Forderungen gehen weit über die zwischen Google und deutschen Datenschützern im Sommer vergangenen Jahres erzielte Einigung hinaus. Demnach werden die Daten derjenigen, die bei Google Widerspruch gegen Abbildungen von Person, Grundstück oder Kfz eingelegt haben, im Rahmen einer vom Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung abhängigen Frist auch in den Rohdaten endgültig unkenntlich gemacht. Die von Google praktizierten Maßnahmen hatten den Datenschützern nicht ausgereicht. Dazu gehören eine automatische Verfremdungstechnik für Gesichter und Autokennzeichen, eine Meldefunktion, um Fotos aus Street View entfernen zu lassen, sowie eine Informationsseite zu Street View.

Aigner erklärte außerdem, sie stehe im Kontakt mit dem Innenministerium, „um rechtliche Schritte und mögliche Gesetzesänderungen zu prüfen“. Sie begrüße, dass auch das Justizministerium Handlungsbedarf sehe. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte vor kurzem in einem Interview mit dem „Spiegel“ Strategie und Marktmacht von Google scharf kritisiert sowie ein verschärftes Datenschutzgesetz verlangt, das den Spielraum von Google stark einschränkt. Ihrer Ansicht nach sind die Dienste Google Earth und Street View „rechtlich unbedingt prüfenswert“. Zu mit StreetView ansatzweise vergleichbaren Diensten, etwa den Straßenansichten in Bing oder dem deutschen Dienst Sightwalk, äußerten sich die Ministerinnen nicht.

ZDNet.de Redaktion

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