Ein Gericht hat die grundsätzliche Entscheidung getroffen, dass britische Nutzer von Apples Safari-Browser Google wegen Verletzung ihrer Privatsphäre verklagen können. Das Urteil fällte das hochrangige Berufungsgericht Court of Appeal of England and Wales, über dem nur noch der Supreme Court steht. Googles Anwälte in Großbritannien hatten vergeblich damit argumentiert, dass es nicht den dortigen Datenschutzgesetzen unterliege und daher nur an seinem Firmensitz im US-Bundesstaat in Kalifornien verklagt werden könne.
„Wir haben bekannte Funktionen von Safari genutzt, um Features bereitzustellen, die angemeldete Google-Nutzer aktiviert haben“, verteidigte sich Google damals gegen die Vorwürfe. Das überzeugte allerdings auch die US-Handelsaufsicht FTC nicht, die für die Umgehung des Tracking-Schutzes eine Rekordstrafe von 22,5 Millionen Dollar verhängte. Weitere 17 Millionen Dollar zahlte Google in diesem Zusammenhang an US-Bundesstaaten, ohne ein Fehlverhalten einzuräumen. Über die Strafzahlungen hinaus verpflichtete es sich jedoch zur Einhaltung bestimmter Regeln, was verhindern sollte, dass sich ein derartiger Vorfall wiederholt.
Mit dem Urteil des britischen Berufungsgerichts ist jetzt der Weg frei für eine mögliche Klagewelle in Großbritannien. „Das wegweisende Verfahren öffnet potenziell die Tür für Klagen von Millionen Briten, die zwischen Sommer 2011 und Frühjahr 2012 Apple-Computer, iPhones, iPods und iPads benutzten“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Google Action Group. Als nicht gewinnorientiertes Unternehmen, das von der Google Governance Campaign gegründet wurde, will diese Organisation solche Klagen von Verbrauchern organisieren – „mit Förderung und in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei“.
[mit Material von Charlie Osborne, ZDNet.com]
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