Das Verwaltungsgericht Berlin will über das in der vergangenen Woche gegen den Fahrdienst Uber verhängte Verbot in kürze eine Entscheidung fällen. Das teilt das Hauptstadt-Portal Berlin.de mit. Demnach kann Uber über seine gleichnamige App bis zu einer Entscheidung in der Sache weiter anbieten und wieder Mitfahrten in Berlin und auch in Hamburg ermöglichen.
„Das sind gute Nachrichten für die großartigen Menschen in Berlin und die tausenden Deutschen, die schon jetzt von Ubers großartigem Dienst profitieren“, sagte Fabien Nestmann, General Manager von Uber Deutschland. Er kündigte an, Uber werde sich weiter gegen die „veralteten Regeln“ wehren, die vor der Erfindung des Smartphones aufgestellt worden seien. Sicherheit habe bei Uber oberste Priorität. Er betonte zudem, dass jeder Fahrer der Uber-Plattform versichert sei.
Vergangenen Donnerstag hatte Berlin als erste deutsche Stadt den Fahrdienst Uber verboten. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) begründete die Unterlassungsverfügung mit sicherheitsrechtlichen Bedenken. „Der Schutz des Fahrgastes hat Priorität“, hieß es dazu in einer Erklärung des Berliner Senats. Die Behörde könne nicht tolerieren, dass sich Fahrgäste “in die Obhut von nicht überprüften Fahrern in nicht konzessionierten Fahrzeugen begeben und im Schadensfalle einem Haftungsausschluss der Versicherung ausgesetzt sind”.
Die Begründung bezog sich darauf, dass ein Fahrer versäumt haben könnte, seiner Versicherung den gewerblichen Verwendungszweck zu melden. Ein Sprecher der deutschen Versicherungswirtschaft widersprach in diesem Punkt und wies darauf hin, dass der Haftpflichtversicherungsschutz auch dann greift, wenn der Versicherte eine seiner vertraglichen Pflichten verletzt hat.
Uber legte Widerspruch gegen das Verbot ein und bezeichnete die Entscheidung des Senats als „alles andere als fortschrittlich“. Das Unternehmen argumentiert zudem, es betreibe keinen Taxidienst.
Wie TechCrunch berichtet, hat das Gericht das Verbot lediglich ausgesetzt, um dessen Rechtmäßigkeit zu prüfen. Wann mit einer abschließenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu rechnen ist, ist nicht bekannt.
Uber vermittelt als Online-Plattform sowohl Limousinen mit professionellen Chauffeuren (UberBlack) als auch Pkws mit privaten Fahrern (UberPop). Uber behält eine 20-prozentige Provision vom Fahrpreis ein, dennoch sind zumindest Fahrten mit UberPop meist billiger als Taxifahrten. Zum schnellen Erfolg trug nicht zuletzt die einfache Abwicklung per App oder über eine Website bei. Die internationale Expansion stützen Wagniskapitalgeber, zu denen Google und Goldman Sachs gehören.
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Hinweis 19.8.2014 10:02: Eine frühere Version des Artikels mit der Überschrift „Gericht hebt Verbot der Fahrdienst-App Uber vorläufig auf“ wurde aufgrund eines neuen Sachverhalts angepasst.
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