Die Datenschutzbehörden der 28 EU-Mitgliedstaaten haben bestätigt, dass Microsofts Cloud-Verträge für Unternehmen den europäischen Datenschutzvorschriften entsprechen. Da die Entscheidung von der Artikel-29-Arbeitsgruppe getroffen wurde, die die nationalen Behörden repräsentiert, muss Microsoft seine Enterprise-Cloud-Verträge nun nicht mehr in jedem einzelnen EU-Land genehmigen lassen. Einem Blogeintrag von Microsofts General Counsel Brad Smith zufolge gilt die Regelung unter anderem für Microsoft Azure, Office 365, Microsoft Dynamics CRM und Windows Intune.
„Die EU-Datenschützer haben festgestellt, dass persönliche Daten, die in Microsofts Enterprise-Cloud gespeichert werden, den rigorosen EU-Datenschutzstandards unterliegen, egal wo sich die Daten befinden“, schreibt Smith. „Das ist vor allem bemerkenswert, da die EU-Datenschutzdirektive so hohe Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre stellt.“ Microsoft ist nach eigenen Angaben das erste und bisher einzige Unternehmen, das eine solche Bestätigung erhalten hat.
Smith zufolge profitieren auch Microsofts Cloud-Kunden von der Entscheidung der EU. Sollte das Safe-Harbor-Abkommen mit den USA, das einen freien Datenverkehr zwischen der EU und den Vereinigten Staaten ermöglicht, wie vom EU-Parlament gefordert gekündigt werden, müssten Kunden keine Einschränkungen befürchten. Zudem decke das Safe-Harbor-Abkommen nur Datenübertragungen zwischen Europa und den USA ab. Die Genehmigung der EU-Datenschützer gelte hingegen für Datenübertragungen weltweit.
Die EU verlangt jedoch, das Microsoft die bestehenden Verträge mit seinen Kunden anpasst. Das soll nach Unternehmensangaben ab dem 1. Juli erfolgen.
„Letztendlich werden Kunden ihre Daten nur dann der Cloud anvertrauen, wenn sie die Zuversicht haben, dass sie dort sicher sind“, ergänzte Smith. Das Plazet der EU-Datenschützer sei ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung.
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