Microsoft hat einen Transparenzbericht für das erste Halbjahr 2013 vorgelegt. Von Regierungen und Behörden weltweit erhielt der Softwarekonzern insgesamt 37.196 Anfragen, die 66.539 Nutzerkonten betrafen. 7014 Anfragen für die Daten von 18.809 Anwendern kamen aus den Vereinigten Staaten. Deutsche Behörden stellten immerhin 5185 Anfragen, um die Daten von 9670 Nutzern zu erhalten.
Zahlreiche Anfragen stellten auch die Türkei (6226), Großbritannien (4404) und Frankreich (4379). Darüber hinaus reichten lediglich noch Australien und Brasilien mehr als jeweils 1000 Anträge auf die Herausgabe von Nutzerdaten ein.
Nutzerinhalte gab Microsoft nach eigenen Angaben nur in 817 Fällen weiter, was einem Anteil von 2,19 Prozent entspricht. In 749 Fällen waren Anwender aus den USA betroffen. Auf 28.698 Anfragen erhielten Behörden, was Microsoft als „Nicht-Inhalte“ bezeichnet. Dabei handelt es sich um Informationen wie die zur Anmeldung bei Microsoft verwendete E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname, Anschrift, IP-Adresse und Geschlecht.
Inhalte sind laut Microsoft wiederum die Daten, die Kunden selber erstellen oder speichern, wie beispielsweise E-Mails oder auf SkyDrive abgelegte Dokumente und Fotos. Es betont, dass es Daten nur dann an Strafverfolgungsbehörden weitergebe, wenn ein Gerichts- oder Durchsuchungsbeschluss vorliege.
Auffällig ist auch, dass fast alle Anfragen, die Microsoft zwischen Januar und Juni 2013 erhielt, auf Daten von Verbrauchern abzielten. Nur bei 19 Anfragen sei es um Daten von Enterprise-E-Mail-Konten gegangen, heißt es in dem Bericht – alle kamen aus den USA.
Daten zu Anfragen nach dem Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) sind in der Statistik nicht enthalten, da es Internetfirmen in den USA untersagt ist, diese Informationen preiszugeben. Allerdings gehört Microsoft – neben Google, Facebook und Yahoo – zu einer Gruppe von US-Unternehmen, die für eine Offenlegung von NSA-Anfragen geklagt haben. Sie argumentieren, die Regierung habe bisher keine angemessenen Gründe dafür vorgelegt, dass die Veröffentlichung der Daten ihren Interessen schade. Zudem widerspreche das Verbot dem im ersten Verfassungszusatz verankerten Recht auf Redefreiheit.
[mit Material von Larry Seltzer, ZDNet.com]
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