Apple scheitert mit Eilantrag für Verkaufsverbot gegen Samsung

Apple ist einem Bericht von Reuters zufolge mit dem Versuch gescheitert, das Verfahren für ein Verkaufsverbot gegen Samsung abzukürzen. Der US Circuit Court of Appeals hat entschieden, dass das Unternehmen aus Cupertino eine Überprüfung durch ein aus drei Richtern bestehendes Gremium abwarten muss, bevor das Gericht über Apples Berufungsantrag gegen Samsung entscheidet.

Hintergrund ist eine Beschwerde gegen ein Urteil des Bezirksgerichts im kalifornischen San Jose, das Apple im Nachgang zum Jury-Urteil vom August 2012 eine dauerhafte Verfügung gegen bestimmte Produkte von Samsung verweigerte. Die Geschworenen sprachen Apple im Patentstreit mit dem koreanischen Elektronikkonzern im vergangenen Jahr 1,05 Milliarden Dollar Schadenersatz zu. Die Höhe der Entschädigung muss allerdings noch von der vorsitzenden Richterin Lucy Koh bestätigt werden.

Während des Berufungsverfahrens bleiben die fraglichen Samsung-Produkte im Handel. Allerdings geht es überwiegend um ältere Modelle, die, egal ob sie weiterhin angeboten werden oder nicht, wenig Auswirkung auf Samsungs Bilanz haben werden. Ein permanentes Verkaufsverbot könnte jedoch die Tür für Verfügungen gegen aktuelle Smartphones und Tablets von Samsung öffnen.

Brian Love, Professor an der Santa Clara University School of Law, sagte im Gespräch mit Reuters, Apples Antrag auf ein Eilverfahren sei nicht mehr als ein Versuch gewesen. „In gewisser Weise hat Apple darum gebeten, sich vordrängeln zu dürfen. Richter sind aber generell sehr zurückhaltend, wenn es darum geht, bestimmte Fälle gesondert zu behandeln.“

Ende Januar hatte dasselbe Gericht Apples Antrag abgewiesen, das geforderte Verkaufsverbot auf beliebtere Samsung-Smartphones wie das Galaxy Nexus auszuweiten. Zudem kassierte Bezirksrichterin Lucy Koh in der vergangenen Woche eine wichtige Teilentscheidung des Geschworenenprozesses zwischen Apple und Samsung. Sie schloss sich nicht der Einschätzung an, wonach Samsung Apples Patente vorsätzlich verletzt. Damit ist die Möglichkeit, die Entschädigung um das Dreifache zu erhöhen, vom Tisch.

[mit Material von Charlie Osborne, News.com]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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