Gesponserte Anzeigen: Richter lehnt Vergleich mit Facebook ab

Ein US-Richter hat einen mit Facebook ausgehandelten Vergleich zu gesponserten Anzeigen abgelehnt. Damit sollte eine Sammelklage von fünf Nutzern des Social Network beigelegt werden. Facebook soll mit der Einblendung von Werbung im Newsfeed seiner Mitglieder gegen kalifornische Datenschutzgesetze verstoßen haben.

Beispiel für eine gesponserte Anzeige (Screenshot: ZDNet)

Der zuständige Richter Richard Seeborg, der sich schon Anfang August skeptisch zu der Abmachung geäußert hatte, nannte nun „ernste Bedenken“ als Grund für seine Entscheidung. Wie Wired berichtet, geht es dem Richter vor allem um die Berechnung der Summe, die Facebook im Rahmen des Vergleichs bezahlen muss.

Der Entwurf sieht vor, dass Facebook 10 Millionen Dollar an die Anwälte der Kläger und weitere 10 Millionen Dollar an gemeinnützige Organisationen wie die Electronic Frontier Foundation überweist. Außerdem sollen Nutzer künftig kontrollieren können, ob überhaupt beziehungsweise welche ihrer persönlichen Daten in Anzeigen erscheinen. Minderjährige können einer Verwendung ihrer Informationen für Anzeigen grundsätzlich widersprechen.

Facebook zufolge verliert das Unternehmen durch die neuen Datenschutzkontrollen Werbeeinnahmen in Höhe von fast 125 Millionen Dollar. In dem Zusammenhang fragt sich Richter Seeborg laut Wired, warum Facebook die Klage gegen Zahlung von 20 Millionen Dollar beilegen soll, wenn die gesponserten Anzeigen deutlich mehr Geld einbringen. Die Anwälte der Kläger hätten möglicherweise den Wert der Klage bei den Verhandlungen zu gering bewertet. Der vereinbarte Betrag sei „aus der Luft gegriffen“.

Darüber hinaus sollen die Anwälte erläutern, warum Facebook-Nutzer keine Entschädigung erhalten, teilt Reuters mit. Seeborg habe gesagt, es stehe Facebook und den Anwälten beider Seiten frei, den Vergleichsvorschlag zu überarbeiten, um seine Bedenken aus der Welt zu schaffen.

„Wir glauben weiterhin, dass der Vergleich fair, vernünftig und angemessen ist“, zitiert Reuters einen Facebook-Sprecher. „Wir schätzen die Empfehlungen des Gerichts und werden die in der Entscheidung angesprochen Fragen klären.“

Wired weist darauf hin, dass, wenn Seeborg dem Vergleich zugestimmt hätte, Facebook-Mitglieder in den USA die Möglichkeit gehabt hätten, sich der Klage anzuschließen. Anschließend hätten auch sie den Vorschlag noch ablehnen können.

[mit Material von Edward Moyer, News.com]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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