Facebook-CEO Mark Zuckerberg hat ein Patent auf mit Anwendern verbundene Privatsphäre-Einstellungen zugesprochen bekommen. Den Antrag darauf hatte er am 25. Juli 2006 eingereicht – also vor exakt sechs Jahren. Neben dem CEO wird der frühere Chief Privacy Officer Chris Kelly als Erfinder genannt.
Das Patent hat die laufende Nummer 8.225.376 und trägt den Titel „Dynamisch eine Privatsphäre-Zusammenfassung generieren“. Es geht in der Beschreibung darum, Anwenderprofile mit bestimmten Einstellungen zur Privatsphäre zu verknüpfen. So lässt sich mit der beschriebenen Methode eine Profil-Zusammenfassung erstellen, die den gewählten Privatsphäre-Optionen entspricht.
Trotz der umständlichen Beschreibung handelt es sich um ein einfaches Prinzip: Die Anzeige eines Profils wird mit den Wünschen des Nutzers korreliert, welche Daten er unter welchen Umständen privat halten möchte. Sie kann somit je nach Gruppenzugehörigkeit des Betrachters erfolgen. So bekommen möglicherweise nur Facebook-Freunde auch die Mailadresse und das Geburtsdatum angezeigt.
Das United States Patent and Trademark Office (USPTO) hatte das Patent zunächst als „allzu offensichtlich“ zurückgewiesen, wie ReadWriteWeb berichtet. Nach dem Börsengang habe Facebook aber alle Hebel in Bewegung gesetzt, um es neu prüfen zu lassen. Im Februar startete eine Neubewertung – mit jetzt erkennbarem Erfolg.
[mit Material von Charlie Osborne, News.com]
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